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b Nummer Zollsatz
"–zi “ veutschen Benennung der Gegenstände für —m
arifs Mark
aus 810 Sensen, Sichen .. . . . . . .. 10
Anmerkung. Ganz oder teilweise gefirnißte, lackierte, bronzierte,
polierte oder Anlauffarben aufweisende (irisierte) Sensen und Sicheln,
ferner solche mit aufpatronierter Schrift, mit durch Schliff hergestellten
Zierlinien oder mit durch Hammerschläge hervorgebrachten, auch reihen-
förmig oder musterbildend angeordneten Tupfen sind nach Nr. 810
zu verzollen.
aus 813 Stemmeisen, Hobeleisen. 20
Maschinenmesser 18
825 Dorahtseile, Stacheldraht, Drahtgeflechte und Drahtgewebe, Draht-
bürsten, Drahtkörbe, Stiefeleisen; Schrauben und Niete von nicht
mehr als 13 Millimeter Stiftstärke; Haken, anderweit im allgemeinen
Tarif nicht genannt;) Kisten= und Sarggriffe, Splinte, Krampen,
Schnallen (mit Ausnahme der Schmuckschnallen)) Rosettenstifte;
Sprungfedern aus Draht) Häftel und Osen) Nägel, anderweit im
allgemeinen Tarif nicht genannt, auch mit Köpfen aus anderen
unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalll 8
Anmerkung. Unter Nr. 825 fallen Huthaken aus Eisendraht auch
dann, wenn sie mit einzelnen unerheblichen Teilen aus anderen unedlen
Metallen oder Legierungen unedler Metalle oder mit Holz verbunden sind.
aus 8228 Haus= und Küchengeräte aus Blech, mit Schmelz belegt; auch Teile
von solchen . . . . . .. 7,50
829 Ketten (mit Ausnahme der Fahrradketten) und Teile von solchen:
roh:
zur Kettenschleppschiffahht. 3
andenn 6
bearbeitet . .. . ... . . . . .. 15
832 Bau- und Möbelbeschläge, Scharniere, Schiebetürrollen, Türfedern,
Türgriffe, Türhänge, Türketten, Türknöpfe, Türriegel, Ventilatoren,
Büffettgriffe, Gabelrollen (Vogelrollen), Kofferwinkel, Möbel- und
Stuhlrollen, Schiebladengriffe, Schiebladenknöpfe, sämtlich aus
schmiedbarem Eisen:
roh............................................... 6
bearbeitet . . . . . . .. . . .. . . . .. 12
835 Möbel (nicht gepolstert) und Turngeräte, auch aus nicht schmiedbarem Guß 15
836 Feine Schneidwaren (feine Messer, feine Scheren, blanke Waffen und
dergleichen)) Perlen und Schmuckschnallen, soweit sie nicht unter
Nr. 887 fallen; Fingerhüte, Korkzieher, Nußknacker, Stahlkugeln,