Nummer
des oͤsterreichisch-
ungarischen
allgemeinen
Tarifs
Benennung der Gegenstände
Zollsatz
für 100 Kilo-
gramm
Kronen
257
aus 259
b)
aus c)
266
aus 267
b)
1.
2
274
(aus 256/259) Halbseidenwaren (aus Seide, Florett= oder
Kunstseide in Verbindung mit anderen Spinnmaterialien):
Halbseidengewebe, im allgemeinen Tarif nicht besonders benannte:
glatte (nicht fassonierte)
fassonierte
Anmerkung. Halbseidene Gewebe im Gewichte über 200 Gramm
per Quadratmeter, auch fassoniert, sind nach a abzufertigen.
Samte und samtartige Gewebe (mit aufgeschnittenem oder nicht auf-
geschnittenem Flor)
Bandwaren:
Samtbänder und Bänder mit samtartigen Effekten
andere, ausgenommen bestickte oder solche aus Tüll, Gaze oder
anderen Geweben der Nr. 255:
nicht fassonierte, mit Ausnahme der in Nr. 2591 des
allgemeinen Tarifs genannten Hutbänder
fassonierte
Anmerkung zu Klasse XXV des allgemeinen Tarifs.
Seide, welche in Garnen aus anderen Spinnmaterialien versponnen
ist, ohne die Umhüllung derselben zu bilden, oder ohne zusammen-
hängend durch die ganze Länge des Gewebefadens sich zu ziehen, bleibt
bei Geweben aus solchen Garnen außer Betracht.
Hutstumpen aus Filz
Herren= und Knabenhüte:
aus Filz:
nicht garniert.
garniert . . . . . . ..
Anmerkung zu Nr. 268 des allgemeinen Tarifs.
1. Damen · und Mädchenhüte in Form und Ausstattung nach Art der.
Herren- und Knabenhüte sind wie diese zu verzollen.
2. Bei der Tarifierung von nicht ausgerüsteten Damenhüten aus Filz usw.
wird der behufs Verstärkung oder Formgebung eventuell auf oder unter
der Krempe oder am äußersten Rand derselben aufgenähte, auch mit
Gespinsten umflochtene Draht außer Betracht gelassen.
Anmerkung zu Nr. 269 des allgemeinen Tarifs. Die
Ausstattung von Hüten mit gewöhnlichen Schnallen, Knöpfen und Eicheln
wird nicht als Aufputz behandelt.
a) Damenmäntel und Damenumhänge aus Wollenwaren mit Zutaten
(Futter, Aufputz und dergleichen) aus Seidenwaren der Nrn. 247
bis 260 des allgemeinen Tarifs oder Besatzartikeln der Nr. 273a
des allgemeinen Tarifs
Reichs-Gesetzbl. 1906.
540.—
585.—
750.—
750.—
550.—
600.—
für 1 Stück
—.30
—. 50
—. 60
für 100 Kilo-
#gramm
600.—
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