Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

  
  
des — — Zollsatz 
e reichisch. » für 100 Kilo- 
L0garscche Benennung der Gegenstände gramm 
ss Kronen 
431 Eisen und Stahl in Stäben, geschmiedet, gewalzt oder gezogen: 
a) nicht fassoniert . . ... ... 6— 
b) fassoniert . ... 7. — 
c) —————————-——WWJ 9.— 
d) appretiert, nicht unter e gehörig .... 11.— 
e) vernickelt, mit Kupfer, Kupferlegierungen oder Aluminium plattiert 
oder poliert:: .... ... 15.— 
Anmerkungen. 
1. Als appretiert (Nr. 431 d) wird alles Stabeisen verstanden, welches 
eine der in lit. a oder b der allgemeinen Anmerkung zur 
Klasse XXXVIII des allgemeinen Tarifs genannten Bearbeitungen 
erfahren hat. 
2. Flacheisen mit konvexem Profil an den Schmalseiten des Durch- 
schnittes (zur Fabrikation von Wagenfedern, Meißelstahl u. dgl.) ist 
nicht als fassoniertes zu behandeln. 
aus 432 Blech und Platten: 
a) roh (Schwarzblech), in der Stärke: 
1. #) von 5 Millimeter oder ner 9.— 
0) unter 5 Millimeter bis 2 Millimeter 9.50 
2. unter 2 Millimeter bis 1 Millimeter 10.— 
3. unter 1 Millimeter bis 0,6 Millimetter 11 — 
4. unter 0,6 Millimeter bis 0,4 Millimeter . 12.— 
5. unter 0,4 Millimeter bis 0,25 Millimeter 13.— 
6. unter 0,25 Millimeter . .. 14.— 
Anmerkung. Bandeisen in einer Breite von 100 Millimeter 
oder darüber und einer Stärke von mindestens 1 Millimeter in Ringen 
für Kaltwalzwerke auf Erlaubnisscheine unter den im Verordnungs- 
wege vorzuzeichnenden Bedingungen und Kontrollen 7.— 
b) dressiert oder dekapiert, in der Stärke: 
J. von 1 Millimeter oder ner . . ... 12.— 
2. unter 1 Millimeter bis 0,6 Millimeter 13.— 
3. unter 0,6 Millimeter bis 0,4 Millimeter 14.— 
4. unter 0,4 Millimeter .. 15.50 
  
 
	        
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