des — — Zollsatz
e reichisch. » für 100 Kilo-
L0garscche Benennung der Gegenstände gramm
ss Kronen
431 Eisen und Stahl in Stäben, geschmiedet, gewalzt oder gezogen:
a) nicht fassoniert . . ... ... 6—
b) fassoniert . ... 7. —
c) —————————-——WWJ 9.—
d) appretiert, nicht unter e gehörig .... 11.—
e) vernickelt, mit Kupfer, Kupferlegierungen oder Aluminium plattiert
oder poliert:: .... ... 15.—
Anmerkungen.
1. Als appretiert (Nr. 431 d) wird alles Stabeisen verstanden, welches
eine der in lit. a oder b der allgemeinen Anmerkung zur
Klasse XXXVIII des allgemeinen Tarifs genannten Bearbeitungen
erfahren hat.
2. Flacheisen mit konvexem Profil an den Schmalseiten des Durch-
schnittes (zur Fabrikation von Wagenfedern, Meißelstahl u. dgl.) ist
nicht als fassoniertes zu behandeln.
aus 432 Blech und Platten:
a) roh (Schwarzblech), in der Stärke:
1. #) von 5 Millimeter oder ner 9.—
0) unter 5 Millimeter bis 2 Millimeter 9.50
2. unter 2 Millimeter bis 1 Millimeter 10.—
3. unter 1 Millimeter bis 0,6 Millimetter 11 —
4. unter 0,6 Millimeter bis 0,4 Millimeter . 12.—
5. unter 0,4 Millimeter bis 0,25 Millimeter 13.—
6. unter 0,25 Millimeter . .. 14.—
Anmerkung. Bandeisen in einer Breite von 100 Millimeter
oder darüber und einer Stärke von mindestens 1 Millimeter in Ringen
für Kaltwalzwerke auf Erlaubnisscheine unter den im Verordnungs-
wege vorzuzeichnenden Bedingungen und Kontrollen 7.—
b) dressiert oder dekapiert, in der Stärke:
J. von 1 Millimeter oder ner . . ... 12.—
2. unter 1 Millimeter bis 0,6 Millimeter 13.—
3. unter 0,6 Millimeter bis 0,4 Millimeter 14.—
4. unter 0,4 Millimeter .. 15.50