Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

  
262 
  
Nummer 
¼ Benennung der Gegenstände für 100 Kilo- 
a zuboen 
b) geschliffen, fein angestrichen, gefirnißt, verbleit, verzinkt, verzinnt 
oder in anderer Weise gewöhnlich bearbeitet (auch aus Weiß- 
blech), mit Ausnahme der gescheuerten, gebohrten oder grob 
angestrichhen. 
4732cklösser, Schlüssel und andere Schloßbestandteile: 
a) Schlösser, gewöhnliche, mit Ausnahme der Sicherheitsschlösser und 
der zu den Kunstschlosserarbeiten gehörigen, im Stückgewichte: 
1 von mehr als 300 Gramm . . . . . .. . . . . .. . .. . . . . . ... 
2. von 300 Gramm oder darunter .. .. . .. .. . . . .. . . . .... 
b) Sicherheitsschlösser, auch mit Kunstschlosserarbeit ... 
T%) 1. gewöhnlich oder fein bearbeitete Schlüssel 
2. gewöhnlich oder fein bearbeitete Schloßbestandteile, mit Aus- 
nahme der Schloßfedern 
477 Sporen aller Art . .. . . ... . . .. 
aus 478 Waffen und Waffenbestandteile: 
a) Hieb- und Stichwaffen, sowie Bestandteile von solchen ....... . 
aus b) Schußwaffen: 
3. fertige Handfeuerwaffen, andere als Zimmer- und Bolzen— 
gewehre, auch feinst bearbeitet 
aus c) Bestandteile von Handfeuerwaffen: 
1v Läufe, auch fertig gearbeitet . . . . . ... 
2. andere rohe, nicht gehärtete, nicht eingesetzte, nicht brünierte 
Bestandteile von Handfeuerwaffen 
aus 479 Messerschmiedwaren und Bestandteile zu solchen: 
b) grobe Messer und Scheren für den gewerblichen oder landwirt- 
  
schaftlichen Gebrauch 
Anmerkungen. 
1. Unter Nr. 479b fallen: Gartenscheren, Hagscheren (Heckenschereu), 
Rebscheren, Baumscheren, Viehscheren, Schafscheren, Blechscheren, 
Tuchmacherscheren, Frobe Pappendeckelscheren mit Hebel, Bauern- 
puffer und Kneife (Kniefe) ohne Feder, einfache und doppelte Spalter 
(Obst. usw. Stößel), Form. und Zugmesser, Schnitzerklingen, 
Binder-, Gerbermesser, Schlichtmonde und Schabmesser, Gärtner- 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.