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Nummer
¼ Benennung der Gegenstände für 100 Kilo-
a zuboen
b) geschliffen, fein angestrichen, gefirnißt, verbleit, verzinkt, verzinnt
oder in anderer Weise gewöhnlich bearbeitet (auch aus Weiß-
blech), mit Ausnahme der gescheuerten, gebohrten oder grob
angestrichhen.
4732cklösser, Schlüssel und andere Schloßbestandteile:
a) Schlösser, gewöhnliche, mit Ausnahme der Sicherheitsschlösser und
der zu den Kunstschlosserarbeiten gehörigen, im Stückgewichte:
1 von mehr als 300 Gramm . . . . . .. . . . . .. . .. . . . . . ...
2. von 300 Gramm oder darunter .. .. . .. .. . . . .. . . . ....
b) Sicherheitsschlösser, auch mit Kunstschlosserarbeit ...
T%) 1. gewöhnlich oder fein bearbeitete Schlüssel
2. gewöhnlich oder fein bearbeitete Schloßbestandteile, mit Aus-
nahme der Schloßfedern
477 Sporen aller Art . .. . . ... . . ..
aus 478 Waffen und Waffenbestandteile:
a) Hieb- und Stichwaffen, sowie Bestandteile von solchen ....... .
aus b) Schußwaffen:
3. fertige Handfeuerwaffen, andere als Zimmer- und Bolzen—
gewehre, auch feinst bearbeitet
aus c) Bestandteile von Handfeuerwaffen:
1v Läufe, auch fertig gearbeitet . . . . . ...
2. andere rohe, nicht gehärtete, nicht eingesetzte, nicht brünierte
Bestandteile von Handfeuerwaffen
aus 479 Messerschmiedwaren und Bestandteile zu solchen:
b) grobe Messer und Scheren für den gewerblichen oder landwirt-
schaftlichen Gebrauch
Anmerkungen.
1. Unter Nr. 479b fallen: Gartenscheren, Hagscheren (Heckenschereu),
Rebscheren, Baumscheren, Viehscheren, Schafscheren, Blechscheren,
Tuchmacherscheren, Frobe Pappendeckelscheren mit Hebel, Bauern-
puffer und Kneife (Kniefe) ohne Feder, einfache und doppelte Spalter
(Obst. usw. Stößel), Form. und Zugmesser, Schnitzerklingen,
Binder-, Gerbermesser, Schlichtmonde und Schabmesser, Gärtner-