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WILL-Mr Benennung der Gegenstände gramm
Tarifs Kronen
aus 198 Neugolddraht d. i. mit einer Tombackhülle überzogener Kupfer= oder
Nickeldraht 60.—
499 Drähte aus unedlen Metallen oder Metallegierungen, vergoldet oder
mit Gold plattiert, auch geplättet, jedoch nicht weiter bearbeitet, in
der Stärke:
a) über 0,5 Millimeter . . .. . . . ... 72. —
b) von 0,5 Millimeter oder darunter ... . . . . . . . . . . .. 260. —
(Aus 500/523) Waren aus unedlen Metallen:
aus 500 Röhren und Walzen, nicht weiter bearbeitet:
ch aus anderen unedlen Metallen oder Metallegierungen als Blei,
Zinn, Britanniametall und Zink, auf den laufenden Meter im
Gewichte:
J. von 1 Kilogramm und mehr . . . . .. . .. . .. ... . . . .. . .. 24.—
2. von weniger als 1 Kilogramm . . . . . . .. . .. . . . . .. . . ... 43. —
Anmerkung. Weiter bearbeitete, dann gravierte, dessinierte,
fassonierte, vernickelte oder mit anderen unedlen Metallen überzogene,
jedoch nicht vergoldete oder versilberte Röhren und Walzen unterliegen
zu obigen Zollsätzen einem Zuschlage . .. .. .. . ... ...... .. ... 7.—
505 Blei- und Zinnfolien (Stanniol), blank, gemustert, gefärbt oder lackiert;
Flaschenkapseln, Tuben und ähnliche Waren aus Zinn, verzinntem
Blei oder Bleilegierugen 40.—
506 Buchdruckerlettern (auch dergleichen Linien, Einfassungen und Orna-
mente):
a) aus Schriftmetalll .. . .. . ... 25. —
b) aus Messing oder anderen unedlen Metallen ... 50.—
aus 508a) 1. Metalltücher, gemeine, d. i. von weniger als 20 Kettenfäden auf
und D) 2 Zentimttenr. 42.—
2. Metalltücher, feine, d. i. von 20 Kettenfäden und darüber auf
2 Zentimeter:
#) von 20 bis einschließlich 40 einfachen Kettenfäden auf
2 Zentimternrnrn: 83—
6) andere . . . . . . . . . . . . .. .. . .. .. . ... . . ... . . .... . . ... 120. —
Anmerkung. Nach Nr. 508 des allgemeinen Tarifs sind auch
breitgeflochtene Drahtwaren zu behandeln.