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Es soll gleichzeitig mit dem zwischen den vertragschließenden Teilen ver-
einbarten Zusatzvertrage zu dem bestehenden Handels= und Zollvertrage vom
6. Dezember 1891 in Geltung treten und so lange in Wirksamkeit bleiben, als
der genannte Handels= und Zollvertrag ,auf Grund der im Zusatzvertrage ge-
troffenen Bestimmung über seine fernere Dauer, fortbesteht.
Die Ratifikationen des gegenwärtigen Übereinkommens sollen gleichzeitig
mit denen des Zusatzvertrags zum bestehenden Handels= und Zollvertrag aus-
gewechselt werden.
Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten das gegen-
wärtige Übereinkommen unterzeichnet und ihre Siegel beigedrückt.
So geschehen in doppelter Ausfertigung zu Berlin, den 25. Januar 1905.
(I. S.) Graf von Posadowsky. (L. S.) Freiherr von Richthofen. (L. S.) Szögyny.
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Das vorstehende Übereinkommen ist ratifiziert worden und die Auswechselung
der Ratifikationen hat stattgefunden.
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Anlage I.
Verzeichnis der Gebiete in Österreich, gegen die
seitens des Deutschen Reichs nach Artikel 5
Absatz 2 und 3 des Viehseuchenübereinkommens
Einfubrverbote wegen bedroblichen Auftretens
von Lungenseuche erlassen werden dürfen.
I. Erstes Sperrgebiet in Niederösterreich.
Bezirks- Bezirks-
hauptmannschaft Waidhofen a. d. Thaya. hauptmannschaft Oberhollabrunn.
" Gmünd. " Tulln.
- Zwettl. Korneuburg.
Pöggstall. - Mistelbach.
Horn. Unter-Gänserndorf.
O Krems. " Floridsdorf.