Metadata : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

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und  nur  baares  Geld  in  Umlauf  zu  bringen,
ist  allgemein  anerkannt.

Weil  aber  bey  dem  großen  Vorrathe  der
Bankozettel  dieses  nicht  auf  der  Stelle  moͤglich
  ist,  so  beschließen  Wir,  wie  folgt:

1.  Die  Bankozettel  sollen  und  muͤs—-sen
  zwar  noch  einige  Zeit  lang  in  den
oͤffentlichen  Kassen,  im  Handel  und  Wandel,
und  in  allen  Zahlungen,  jedoch  nicht  anders,
als  um  zwey  Prozente  unter  dem  Augsburger
  Wechselkurse  angenommen  werden.

Der  Augsburger  Wechselkurs  wird
demnach  wöchentlich  berechnet,  öffentlich  bekannt
  gemacht,  und  der  Werth  des  Bankozettel:
  Guldens  nach  der  obigen  Bestimmung
wöchenctlich  festgesetzt  werden.

23.  Wenn  die  bey  Schuldzahlungen  jeder
Arc,  wegen  dem,  nun  auf  den  Kommerzial-Wereh
  reduzirten  Nominal-Werth  der  Bankozettel,
  erferderlichen  größeren  Summen
derselben,  unvorgesehene  Verlegenheiten  veranlassen
  sollten;  so  haben  Unsere  Justizstellen,
soferne  sie  sich  eines  hinreichenden  Vermögensstandes
  von  Seite  des  Schuldners,  und  daß
keine  Zahlflüchtigkeit  unterliege,  überzeugt
haben,  auf  Imploriren  ein  nach  Umständen
bemessenes  Moratorium  zu  ertheilen.  Gegeben
  in  Unserer  Haupt=  und  Residenzstadt
München  den  236.  Junius  1806.

Mar  Josepb.
Freyherr  von  Montgelac.

Auf  konigl.  allerhdchsten  Befehl.
von  Geiger.

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(Die  Regulirung  des  Weg=  und  Brückengeldes
in  Tyrol  betreffend.)

Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern,
des  heil.  rômischen  Reichs  Erzpfaltzgraf,
Erztruchseß,  und  Kurfürst.

In  Erwägung:

a)  daß  der  Wohlstand  des  Landes  Tyrol
von  guten  und  bequemen  Straßen  und  Brücken
  abhänge:

b))  daß  dieselben  zum  Theil  in  Verfall  gerathen
  sind,  mithin  bedeutende  Summen  erfordern,
  um  sie  wieder  herzustellen;

P)  der  Straßenbaufond  vor  der  Besitßnahme
  des  Landes  mit  ungeheuren  Schulden  an
rivaten  belastet  war,  die  wieder  abgetragen,
und  wovon  die  Interessen  pünktlich  bezahlt
werden  müssen;

d)  daß  das  bisherige  Einkommen  selbst
nicht  hinreicht,  die  Straßen  im  mittelmäßigen
  Zustande  zu  erhalten;  und

JP)  daß  das  jetzige  Weggeld  für  den  Handel
und  den  innern  Verkehr  drückend  ist:

1.  weil  es  nicht  nach  billigen  Grundsätzen
erhoben  wird,  indem  vom  leichten  Fuhrwerke
mehr  als  vom  schweren;  von  dem  Klauenvieh
eben  so  viel  als  von  Pferden;  und  an  vielen
Stationen  von  einer  Meile  eben  so  viel  als
von  2,  3,  bis  37  Meilen  bezahlt  wird;  und

2.  indem  die  Einkünfte  zu  den  Ausgaben
nicht  hinreichen,  also  der  Frachtlohn  der
schlechten  Straßen  wegen  sehr  vertheuert  wird.
In  Erwägung,  daß  von  den  vorzüglichsten
Brücken  des  Landes,  welche  der  Straßenbau
unterhält,  gar  kein  Brückenseld  genommen