Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

— 
— 332 — 
  
  
  
Nummer 
des Zollsatz 
serbischen Bezeichnung der Waren. Einheit. in 
allgemeinen Dinar. 
Tarifs. 
aus 208 Gelbe und rote Bleiglätte in jeder Form ..... ............... 1 d 5 
215 Bitriol: 
1. Eisenvitriol (grüner Vitriol, Eisensulfat, schwefelsaures Eisen- 
orxydul, schwefelsaures Eisenoxyd), krystallisiert oder in Lösung; 
Eisenchlorid . . . ... - 0,50 
2. Kupfervitriol (Blaustein, blauer Vitriol, Kupfersulfat) und Salz- 
burger Vitriol (Mischung von Eisen= und Kupfersulfat); 
Zinkchlorid und Zinksulfat - 1,50 
aus 237 1. Indigo, natürlicher und künstlicher, in jeder Form, auch 
Indigokarmin .. .... ..... .... . ... .. ....... .. . . . .. - 50 
Anmerkung. Shynthetischer Indigo soll keinem anderen 
oder höheren Zollsatz als natürlicher Indigo unterliegen. 
238 Künstliche organische Farben: 
1. Alizarin-, Anilin= und ähnliche Farben - 10 
2. andere . . .. » 40 
aus 247 1. Kreide, Blei= und Farbstifte: 
a) ohne Umhüllung oder nur mit Papier umhüllt. - 10 
b) mit Fassung aus gemeinem, nicht poliertem, weißem 
Holze....................................... - 55 
c) mit Fassung aus anderem Holze, Rohr oder Papier= 
masse, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit 
sie nicht deswegen unter höhere Zollsätze fallen » 80 
aus 277 Glatte Gewebe: 
1. Gewebe im Gewichte von mehr als 120 g auf 1 qm und in 
der Kette und dem Schuß auf 1 qcm enthaltend: 
a) bis 50 Fäden 1 80 
b) von mehr als 50 bis 80 Fäden * 100 
c) über 80 Fäden 130 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.