Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

345 
  
  
  
Nummer at 
des deutschen , ür 
allgemeinen Bezeichnung der Waren. 1 Doppelzentner. 
Tarifs. Mark 
(74/76) Bau- und Nutzholz, im allgemeinen Tarife nicht 
besonders genannt: 
74 unbearbeitet oder lediglich in der Querrichtung mit der Axt oder Säge 
bearbeitet, mit oder ohne Rinde: 
0,12 
hart.............................................. oder für Festmeter 
1,08 
für Doppelzentner 
. 0,12 
weich.............................................. oder für Festmeter 
0,72 
75 in der Längsrichtung 9 beschlagen oder anderweit mit der Axt vorge- 
arbeitet oder zerkleinert; auch gerissene Späne und in anderer Weise 
als durch Reißen hergestellte Klärspäne: für l Doppelzentner 
0,24 
hart . . . . . .. oder für 1Festmeter 
1,92 
für! Doppelzentner 
Q„ 0,24 
weich ————.-...—.]es,eeBBRB.-..P S□—0P-¾ö.— oder für 1 Festmeter 
1,44 
76 in der Längsrichtung gesägt oder in anderer Weise vorgerichtet, nicht 
gehobelt: für! Doppelzentner 
hart 0,80 
............................................... ober für 1Festmeter 
5640 
für 1Doppelzentner 
. , 0,80 
weich . . . oder für 1 Festmeter 
4,80 
  
 
	        
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