Nummer
27
Zollsatz
—* Bezeichnung der Waren sär 100 kg
Tarifs in Mark
aus 47/49) Anderes Obst:
aus 47 frisch:
Apfel, Birnen, Quitten:
unverpackt
vom 1. September bis 30. November. ... .. . . ... frei
vom 1. Dezember bis 31. August. .... . . . . . . . .. 2
————ssx——. . .. . ... 5
Aprikosen, Pfirsiche .... 2
Pflaumen aller Art, Kirschen, Weichseln, Mispeln. . ... 2
anderes, vorstehend nicht genanntes Kern- und Steinobst frei
aus 48 getrocknet, gedarrt (auch zerschnitten und geschält:
Apfel und Birnen einschließlich verwertbarer Abfälle. 4
Aprikosen, Pfirsiche 4
Pflaumen aller Art:
unverpackt oder nur in Fässern oder Säcken bei min-
destens 50 Kilogramm Rohgewicht ... 4
in Kisten bei mindestens 10 Kilogramm Rohgewicht 5
in anderer Verpackung .. .... . . ... 8
anderes getrocknetes oder gedarrtes Obst .... ...... ... 4
49 gemahlen, zerquetscht, gepulvert oder in sonstiger Weise zer-
kleinert, auch eingesalzen, ohne Zucker eingekocht (Mus) oder
sonst einfach zubereitet; gegoren . ... 4
(l03/4, 106/) Vieh, lebend: r,
103 Rindvieh 10
4