— SI
Nummer Zollsatz
Bezeichnung der Waren für 100 kg
Tarife in Mark
127 Schweine- und Gänfsefett, roh (uneingeschmolzen, unausgepreßt),
mit Ausnahme des Schweinespecks und der Flomen (Fliesen,
Liesen); ferner Grieben zum Genuß 5
aus 128 Flomen (Fliesen, Liesen 7
136 Eier von Federvieh und Federwild, roh oder nur in der Schale
gekocht, auch gefärbt, bemalt oder in anderer Weise verziert 2
137 Eigelb, flüssig, auch eingesalzen oder mit anderen die Halt-
barkeit erhöhenden Zusätzen) Eigelb, getrocknet, auch gepulvert;
eingeschlagene Eier ohne Schale (Eigelb und Eiweiß ver-
mischt 2
Anmerkung. Eigelb zu gewerblichen Zwecken wird, amtlich un-
genießbar gemacht (denaturiert) oder unter Überwachung der Verwendung,
zollfrei abgelassen. 1
138 Eiweiß, flüssig, auch eingesalzen oder mit anderen die Halt-
barkeit erhöhenden Zusäckcen: frei
146 Pferdehaare (aus der Mähne oder dem Schweife), auch ge-
sotten frei
147 Bettfedern, auch gereinigt oder zugerichtet (geschlissen usw.) frei
aus 151/¼ Borsten frei
152 Seidengehäuse (Seidenkokonese= .. ..... frei
aus 153 Schaffelle und andere Felle und Häute zur Lederbereitung,
roh (grün, gesalzen, gekalkt, getrocknet), auch enthaart
(Blößen) und gespalten, jedoch nicht weiter bearbeitet.. frei
154 Hasen= und Kaninchenfelle, roh . . . . . ... frei