Nummer
des deutschen Zollsatz
augemeinen Bezeichnung der Waren für 100 kg
Tarifs in Mark
155 Felle zur Pelzwerk. (Rauchwaren- Bereitung (mit Ausnahme
der in Nr. 154 genannten), roh. . . . . . . . . ... . .... . ... frei
aus 156 Hörner, Geweihe, Knochen, Knochenzapfen, Hufe, Klauen,
Vogelschnäbel, Zähne, roh, auch in der Querrichtung in
einzelne Teile zerschnitten; gefärbte Stücke von Hirschgeweihen,
wie sie bei der Herstellung von Knöpfen und ähnlichen
Gegenständen als Rohstoff dienen; Muschelschalen, roh .. . frei
aus 157 Därme und Magen von Vieh, frisch oder getrocknet, auch
eingesalzen, nicht zum Genusse; tierische Blasen, mit Aus-
nahme der Hausenblase, frisch oder getrocknet. . . . . ...... frei
160 Sonstige anderweit im allgemeinen Tarife nicht genannte rohe
tierische Stoffe : : .. . .. .. . . ... frei
aus 161 Blut von geschlachtetem Vieh „flüssig oder eingetrocknet; Tier-
flechsen, auch getrocknet. . . ............ . . . ... .. ... frei
aus 162| Mehl aus Weizen und Roggen . .. 11,55
aus 164 Graupen,) Grieß und Grütze aus Getreide mit Ausnahme von
Hafer . . . ... 12
aus 180 Wein und frischer Most von Trauben, auch entkeimt (sterili-
siert), in Fässern oder Kesselwagen, mit einem Weingeist-
gehalt von nicht mehr als 14 Gewichtsteilen in 100 20
192 Kleie, auch gepreßte Maiskleie (Maiskuchen), Reisabfälle (Ab-
fälle beim Schälen und Polieren von Reis), ausschließlich
als Viehfutter verwendbar frei
aus 216 In Essig eingelegte oder eingesalzene Gurken (sogenannte
Znaimer Gurken) mit Zutaten von Gewürzen der
Nummern 66 und 67 des allgemeinen Tarifs oder auch
mit geringen Zusätzen anderer Küchengewächse, in nicht luft-
dicht verschlossenen Behältnissen 4
Reichs-gesetzbl. 1906. 5