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Daselbst zu Nummer 2 des Tarifs ist statt
„zu 2 à und b in Abstufungen von 60 Pfennig
zu 2 c in Abstufungen von 1 Mark
für je 100 Mark oder einen Bruchteil dieses Betrags“
zu setzen:
„zu 2 a und b in Abstufungen von 15 Pfennig
zu 2 c in Abstufungen von 25 Pfennig
für je 25 Mark; überschießende Bruchteile werden, soweit sie nicht
unter dem Betrage von 1 Mark zurückbleiben, für volle 25 Mark
gerechnet"“.
Artikel 3.
Nummer 4 a des Tarifs erhält nachstehende Fassung:
4 a. Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte über:
1. Wertpapiere der unter 2a, 2b und 3 des Tarifs
bezeichneten Art .. . . . . . . ... 2/10 vom Tausend;
2. Anteile von bergrechtlichen Gewerkschaften oder die
darüber ausgestellten Urkunden (Kurscheine, Bezugs-
scheine, Abtretungsscheine) . . . . .. . . . . . . . . . .. 1 vom Tausend;
3. sonstige Wertpapiere der unter 1 bis 3 des Tarifs
bezeichneten Art einschließlich der Genußscheine. 3/10 vom Tausend;
4. ausländische Banknoten, ausländisches Papiergeld,
ausländische Geldsorten . 2/10 vom Tausend.
Den Kauf- und sonstigen Anschaffungsgeschäften steht gleich die bei Er-
richtung einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien erfolgende
Zuteilung der Aktien auf Grund vorhergehender Zeichnung, die bei Errichtung
einer Aktiengesellschaft stattfindende Ubernahme der Aktien durch die Gründer und
die Ausreichung von Wertpapieren an den ersten Erwerber.
Ermäßigung.
Hat jemand nachweislich im Arbitrierverkehr unter Ziffer 1, 3 oder 4 der
Tarifnummer 4 a fallende Gegenstände derselben Gattung im Inlande gekauft
und im Auslande verkauft, oder umgekehrt, oder an dem einen Börsenplatze
des Auslandes gekauft und an dem anderen verkauft, so ermäßigt sich für ihn
die Stempelabgabe von jedem dieser Geschäfte, soweit deren Wertbeträge sich
decken, und zwar
für die Gegenstände unter Ziffer 1 und 4 um 3/40 vom Tausend und
für die Gegenstände unter Ziffer 3 um 6/40 vom Tausend,
wenn die beiden einander gegenüberstehenden Geschäfte zu festen Kursen an dem-
selben Tage oder an zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Börsentagen abge-
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