Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

                                             — 645 — 
  
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4 
  
Nr. 
Gegenstand der Besteuerung 
Steuersatz 
vom 
Hundert Tausend, Mark Pf. 
Berechnung 
der 
Stempelabgabe. 
  
(7.) 
  
Anmerkung zu Tarifnummer 7. 
Von Zusatzkarten, die zur Fahrt in einer anderen 
Zuggattung oder auf einem Dampfschiff anderer Gattung 
(Eil-, Luxusdampfer) berechtigen, ist eine besondere Abgabe 
nicht zu entrichten. 
Von Zusatzkarten, die zur Fahrt in einer höheren Fahr- 
klasse berechtigen, ist die Stempelabgabe in Höhe des 
Unterschieds zwischen dem Stempelbetrage für diese Fahr- 
klasse und dem zur Hauptkarte geschuldeten Stempelbetrage 
zu entrichten. 
Berechtigt eine Fahrkarte nach Wahl des Reisenden zur 
Benutzung der Eisenbahn oder des Dampfschiffs, so hat 
die Stempelberechnung unter Berücksichtigung derjenigen 
Beförderungsweise zu erfolgen, die den höheren Stempel- 
betrag ergibt. Die Vorschrift findet entsprechende An- 
wendung, wenn eine Fahrkarte (Fahrscheinheft) zum Teil 
zur Benutzung einer niedrigeren, zum Teil zur Benutzung 
einer höheren Wagenklasse berechtigt. 
Für Fahrkarten, welche zum halben Betrage des auf 
die Karte aufgedruckten Fahrpreises ausgegeben werden 
(Kinderkarten), ist die Hälfte der für den vollen Fahrpreis 
festgesetzten Stempelabgabe, jedoch mindestens 5 Pfennige, 
zu entrichten. 
Bei Sonderfahrten usw., für deren Benutzung keine Fahr- 
karten ausgegeben werden, sondern der Preis in anderer 
Weise berechnet wird, ist ein Stempel in Höhe von zehn vom 
Hundert des gesamten Beförderungspreises zu entrichten. 
Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge. 
a) Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge zur Personenbe- 
förderung auf öffentlichen Wegen und Plätzen, und zwar: 
1. für Krafträder . .. 
2. für Kraftwagen 
a) von nicht mehr als 6 Pferdekräften 
b) von über 6, jedoch nicht mehr als 10 Pferde- 
kräften .. .. . ... 
c) von über 10, jedoch nicht mehr als 25 Pferde- 
kräften "............. 
 d) von über  25  Pferdekräften.............. 
als Grundbetrag; 
außerdem zu 2: von jeder Pferdekraft oder einem Teile 
einer Perdekraft 
falls das Fahrzeug nicht mehr als 6 Pferdekräfte hat 
falls dasselbe über 6, jedoch nicht mehr als 10 Pferde- 
kräfte .................... 
  
s 
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* 
I 
  
  
50 — 
l 
—(-—100 — 
150 
l 
  
  
  
von jeder einzelnen 
Karte.
	        
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