Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

  
 
  
  
Nummer Zollsatz 
deutschen Benennung der Gegenstände. für 
allgemeinen 1 Doppelzentner 
Tarifs. Mark. 
aus 624 Spulen, auch gefärbt ..................................... 5 
(aus 625/6) Möbel und Möbelteile, grobe (nicht gepolstert), unfurniert: 
aus 625 aus weichem Holze, roh................ 4,50 
(aus 628/9) Tischler-, Drechsler- und Wagnerarbeiten, grobe, sowie 
sonstige grobe Holzwaren, in den vorhergehenden Nummern des 
Abschnitts 10 B des allgemeinen Tarifs nicht genannt: 
aus 628 Fensterrahmen, Türen, Treppen, und Teile von solchen, profilierte 
Holzleisten: roh . .... .. .. .. . . . .. 4 
Grobe rohe Platten aus weichem Holz, die auf beiden Breitseiten mit 
einer durch ein Bindemittel (Zement oder dergleichen) befestigten 
einfachen oder mehrfachen Pappschicht vollständig überzogen sind 
(sogenanntes Compoboard) ... .. . . .. . .. ....... . ... .. .. . . .. 5 
629 bearbeitet: 
Fensterrahmen, Türen, Treppen). und Teile von solchen 11 
andere ................ 10 
(aus 649/50) Halbzeug (Halbstoff zur Papier- und Pappenbereitung), 
breiartig oder in fester Form, auch gebleicht oder gefärbt oder mit 
mineralischen Stoffen, Leim usw. versetzt: 
650 aus Holz, Stroh, Espartogras oder anderen Pflanzenfasern: 
Holzmasse (mechanisch bereiteter Holzstoff, Holzschlifff 1,25 
chemisch bereiteter Holzstoff (Zellstoff, Zellulose); Stroh-, Esparto- 
und anderer Faserstoff 1,25 
aus 652 Pappen aller Art: 
weiß oder farbig gestrichen, mit weißem oder farbigem Papier 
beklebt) Malerpappe . .. 10