Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

  
 
  
  
Nummer Zollsatz 
deutschen Benennung der Gegenstände. für 
allgemeinen 1 Doppelzentner 
Tarifs. Mark. 
aus 624 Spulen, auch gefärbt ..................................... 5 
(aus 625/6) Möbel und Möbelteile, grobe (nicht gepolstert), unfurniert: 
aus 625 aus weichem Holze, roh................ 4,50 
(aus 628/9) Tischler-, Drechsler- und Wagnerarbeiten, grobe, sowie 
sonstige grobe Holzwaren, in den vorhergehenden Nummern des 
Abschnitts 10 B des allgemeinen Tarifs nicht genannt: 
aus 628 Fensterrahmen, Türen, Treppen, und Teile von solchen, profilierte 
Holzleisten: roh . .... .. .. .. . . . .. 4 
Grobe rohe Platten aus weichem Holz, die auf beiden Breitseiten mit 
einer durch ein Bindemittel (Zement oder dergleichen) befestigten 
einfachen oder mehrfachen Pappschicht vollständig überzogen sind 
(sogenanntes Compoboard) ... .. . . .. . .. ....... . ... .. .. . . .. 5 
629 bearbeitet: 
Fensterrahmen, Türen, Treppen). und Teile von solchen 11 
andere ................ 10 
(aus 649/50) Halbzeug (Halbstoff zur Papier- und Pappenbereitung), 
breiartig oder in fester Form, auch gebleicht oder gefärbt oder mit 
mineralischen Stoffen, Leim usw. versetzt: 
650 aus Holz, Stroh, Espartogras oder anderen Pflanzenfasern: 
Holzmasse (mechanisch bereiteter Holzstoff, Holzschlifff 1,25 
chemisch bereiteter Holzstoff (Zellstoff, Zellulose); Stroh-, Esparto- 
und anderer Faserstoff 1,25 
aus 652 Pappen aller Art: 
weiß oder farbig gestrichen, mit weißem oder farbigem Papier 
beklebt) Malerpappe . .. 10 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.