Zollsat
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bulgarischen Bezeichnung der Waren Einheit in
allgemeinen
Tarifs Franken
473 Gegenstände aus Weiß- oder Schwarzblech, verzinnt, ver-
zinkt (galvanisiert) oder verkupfert, auch mit Asphaltlack
überzogen, aber weder angestrichen noch lackiert, auch in
Verbindung mit Holz 100 kg 35
476 Gegenstände aus Schmiedeeisen oder Stahl, poliert, ver-
kupfert, bronziert, vernickelt, lackiert, auch in Verbindung
mit anderen gewöhnlichen Stoffen-
a) das Stück im Gewicht von 25 kg und darüber. t 35
b) „ „ - »3 bis 25 kg. . ... . » 60
c) 7 „ - ? 0,5 bis 3 kg - 80
d) - »weniger als 0,5 kg. 110
Anmerkung zu Nr. 476. Die Vergoldung der Spitzen von
Metallfedern und der Öhre von Nähnadeln bleibt ohne Einfluß auf
die Verzollung.
477 Gegenstände aus Eisen= oder Stahldraht und aus Geweben
von Eisen= oder Stahldraht, roh, verzinnt, angestrichen,
geteert, poliert, auch in Verbindung mit anderen gewöhn-
lichen Stoffen, aber weder vergoldet noch versilbert:
gewöhnliche Ketten mit einem Durchmesser von 2,5
bis 10 mm, roh, auch abgeschliffen, gescheuert oder
mit Asphaltlack überzogen, weder verzinnt noch poliert - 30
die übrigen unter diese Nummer fallenden Gegenstände - 50
. Anmerkung zu Nr. 477. Unter diese Nummer gehören:
Stecknadeln, Spangen, Haarnadeln, Ösen für Kleider, Häkelnadeln,
Angelhaken, Käfige, Mausefallen große und kleine Körbe usw.
478 Werkzeuge aller Art aus Schmiedeeisen oder Stahl, auch mit
Griff:
a) gewöhnliche, mit Asphaltlack überzogen, gefeilt, ab-
geschliffen . . . ... - 15
b) fein bearbeitet, poliert ...... .. - 25
c) vernickelt . . .. . .. . ... - 40