Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

Zollsat 
  
  
  
  
  
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bulgarischen Bezeichnung der Waren Einheit in 
allgemeinen 
Tarifs Franken 
473 Gegenstände aus Weiß- oder Schwarzblech, verzinnt, ver- 
zinkt (galvanisiert) oder verkupfert, auch mit Asphaltlack 
überzogen, aber weder angestrichen noch lackiert, auch in 
Verbindung mit Holz 100 kg 35 
476 Gegenstände aus Schmiedeeisen oder Stahl, poliert, ver- 
kupfert, bronziert, vernickelt, lackiert, auch in Verbindung 
mit anderen gewöhnlichen Stoffen- 
a) das Stück im Gewicht von 25 kg und darüber. t 35 
b) „ „ - »3 bis 25 kg. . ... . » 60 
c) 7 „ - ? 0,5 bis 3 kg - 80 
d) -    »weniger als 0,5 kg. 110 
Anmerkung zu Nr. 476. Die Vergoldung der Spitzen von 
Metallfedern und der Öhre von Nähnadeln bleibt ohne Einfluß auf 
die Verzollung. 
477 Gegenstände aus Eisen= oder Stahldraht und aus Geweben 
von Eisen= oder Stahldraht, roh, verzinnt, angestrichen, 
geteert, poliert, auch in Verbindung mit anderen gewöhn- 
lichen Stoffen, aber weder vergoldet noch versilbert: 
gewöhnliche Ketten mit einem Durchmesser von 2,5 
bis 10 mm, roh, auch abgeschliffen, gescheuert oder 
mit Asphaltlack überzogen, weder verzinnt noch poliert - 30 
die übrigen unter diese Nummer fallenden Gegenstände - 50 
. Anmerkung zu Nr. 477. Unter diese Nummer gehören: 
Stecknadeln, Spangen, Haarnadeln, Ösen für Kleider, Häkelnadeln, 
Angelhaken, Käfige, Mausefallen  große und kleine Körbe usw. 
478 Werkzeuge aller Art aus Schmiedeeisen oder Stahl, auch mit 
Griff: 
a) gewöhnliche, mit Asphaltlack überzogen, gefeilt, ab- 
geschliffen . . . ... - 15 
b) fein bearbeitet, poliert ...... .. - 25 
c) vernickelt . . .. . .. . ... - 40
	        
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