Nummer
des
bulgarischen
allgemeinen
Tarifs
Bezeichnung der Waren
Einheit
Zollsatz
in
Franken
480
481
483
486
Messerschmiedewaren aus Schmiedeeisen oder Stahl, mit Heften
aus gewöhnlichem Holz, aus mit Leder überzogenem Holz,
aus Eisen, Messing, Knochen oder Horn, auch poliert.
Messerschmiedewaren aus Schmiedeeisen oder Stahl, mit Heften
aus anderen als den in der vorigen Nummer genannten
Stoffen, mit Ausnahme von Gold und Silber
Scheren aller Art, mit Ausnahme der Schafscheren und der
Scheren für Gärtner, Klempner und Schmide
Anmerkung zu Nr. 480 — 482. Die Vergoldung vereinzelter
Teile oder Vergoldungen von verhältnismäßig unbedeutender Aus-
dehnung bleiben ohne Einfluß auf die Verzollung.
Chirurgische Instrumentee
Rechen-, Meß-, physikalische, chemische und astronomische In-
strumente und Apparate:
elektrische Bogenlampen mit oder ohne Glaskugeln;
Wasser= und Gaszähler und messer . . . .
Gegenstände der elektrischen Schwachstromindustrie (ele-
graphische, Fernsprech= und Signalapparate, Zubehör-
stücke und einzelne Teile von solchen Apparaten); nicht
genannte elektrische Apparate für Beleuchtung, Kraftüber-
tragung und Elektrolyse; Zubehörstücke und einzelne Teile
von solchen Apparaten, z. B. Schalter, Schaltdosen, Blei-
sicherunen . . . . . . ..
elektrische Meß-, Zähl- und Registrierapparate. . . ..
alle anderen Rechen-, Meß-, physikalischen, che-
mischen und astronomischen Instrumente und Appa-
rate, einschließlich der photographischen Apparate
Anmerkung zu Nr. 486 " Gegenstände aus Glas und Porzellan,
für chemische Laboratorien usw. sowie Heber werden nach dem
Material verzollt.
Reichs= Gesetzbl. 1906.
100 kg
150
1
200
60
80
100
150