Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1906. (40)

Nummer 
des 
bulgarischen 
allgemeinen 
Tarifs 
Bezeichnung der Waren 
Einheit 
Zollsatz 
in 
Franken 
  
480 
481 
483 
486 
  
Messerschmiedewaren aus Schmiedeeisen oder Stahl, mit Heften 
aus gewöhnlichem Holz, aus mit Leder überzogenem Holz, 
aus Eisen, Messing, Knochen oder Horn, auch poliert. 
Messerschmiedewaren aus Schmiedeeisen oder Stahl, mit Heften 
aus anderen als den in der vorigen Nummer genannten 
Stoffen, mit Ausnahme von Gold und Silber 
Scheren aller Art, mit Ausnahme der Schafscheren und der 
Scheren für Gärtner, Klempner und Schmide 
Anmerkung zu Nr. 480 — 482. Die Vergoldung vereinzelter 
Teile oder Vergoldungen von verhältnismäßig unbedeutender Aus- 
dehnung bleiben ohne Einfluß auf die Verzollung. 
Chirurgische Instrumentee 
Rechen-, Meß-, physikalische, chemische und astronomische In- 
strumente und Apparate: 
elektrische Bogenlampen mit oder ohne Glaskugeln; 
Wasser= und Gaszähler und messer . . . . 
Gegenstände der elektrischen Schwachstromindustrie (ele- 
graphische, Fernsprech= und Signalapparate, Zubehör- 
stücke und einzelne Teile von solchen Apparaten); nicht 
genannte elektrische Apparate für Beleuchtung, Kraftüber- 
tragung und Elektrolyse; Zubehörstücke und einzelne Teile 
von solchen Apparaten, z. B. Schalter, Schaltdosen, Blei- 
sicherunen . . . . . . .. 
elektrische Meß-, Zähl- und Registrierapparate. . . .. 
alle anderen Rechen-, Meß-, physikalischen, che- 
mischen und astronomischen Instrumente und Appa- 
rate, einschließlich der photographischen Apparate 
Anmerkung zu Nr. 486 " Gegenstände aus Glas und Porzellan, 
für chemische Laboratorien usw. sowie Heber werden nach dem 
Material verzollt. 
Reichs= Gesetzbl. 1906. 
  
100 kg 
  
150 
1 
200 
60 
80 
100 
150
	        
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