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Nummer Ver-
eds ·
schwedischen Benennung der Gegenstände. zollungs- Zollsatz
allgemeinen maßstab.
Tarifs. Kronen. Öre.
aus 540 Kartoffeln, frisch, in der Zeit vom 1. August bis
14. Februar – frei
543| Perlmutter, bearbeitet, ausgenommen Messergriffe und
Material dazu . . .. . .. kg 2 —
547 | Riemen aus Leder, zusammengenäht, zusammengenietet oder
in anderer Weise verbunden sowie andere, im allgemeinen
Tarif anderweit nicht genannt, ersichtlich als Treib-
riemen für Maschinen bestimnt 100 Kronen 10
557 Sattlerwaren, im allgemeinen Tarif anderweit nicht ge-
nannt, mit oder ohne Beschlag kg 1 20
560 Kochsalz aller Art . ... . . ...... .. ..... ..... . . . ... — frei
II — frei
hinter 566 Schals jeder Größe, auch andere Tücher:
gewebte werden wie Gewebe verzollt.
Anmerkung. Schals mit angenähten oder ange-
knüpften Fransen fallen unter die Position Kleider.
Nur gesäumte Schals werden nach den in der Position
»Kleider« für Kleidungsstücke aus Leinen oder Baumwolle
ohne andere Näharbeit als Säumen oder Einfassen ge-
gebenen Bestimmungen verzollt.
auf dem Strumpfwirkerstuhl angefertigte, gestrickte, ge-
häkelte oder geknüpfte fallen unter Strümpfe und
Strumpfwaren.
574 Seide, gefärbt oder gebleicht kg 2 —