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Reichs-Gesetzblatt.
Nr. 44.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfracht-
verkehr beigefügte Liste. S. 863.
(Nr. 3274.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Ubereinkommen über den
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 7. Oktober 1906.
In der Liste der Eisenbahnstrecken, auf die das Internationale Ubereinkommen
über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Ausgabe vom Januar 1906,
Reichs-Gesetzbl, von 1906 S. 403), ist unter „Italien. B. II.“ nachgetragen:
6a. Die von den Schweizerischen Bundesbahnen betriebene Strecke von der
italienisch-schweizerischen Grenze bei Iselle bis Domodossola.
Infolgedessen ist unter „Schweiz“ in der Anmerkung am Schlusse bei
Italien hinter Ziffer 6 hinzugefügt: ,und 6a.
Berlin, den 7. Oktober 1906.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Schulz.
Herausgegeben im Reichsamte des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W.9 zu richten.
Reichs-Gesetzbl. 1906. 136
Ausgegeben zu Berlin den 16. Oktober 1906.