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ist überhaupt die größte Sorgfalt auf die Dichtung des Raumes zu ver-
wenden, da hiervon der Erfolg der Desinfektion wesentlich abhängt. Auch
ist durch eine geeignete Aufstellung, Ausbreitung oder sonstige Anordnung
der in dem Raume befindlichen Gegenstände dafür zu sorgen, daß der
Formaldehyd ihre Oberflächen in möglichst großer Ausdehnung trifft.
Für je 1 Kubikmeter Luftraum müssen mindestens 5 Gramm
Formaldehydgas oder 15 Kubikzentimeter Formaldehydlösung (Form-
aldehydum solutum des Arzneibuchs für das Deutsche Reich) und
gleichzeitig etwa 30 Kubikzentimeter Wasser verdampft werden. Die
Öffnung der desinfizierten Räume darf frühestens nach vier Stunden,
soll aber womöglich später und in besonderen Fällen (überfüllte Räume) erst
nach sieben Stunden geschehen. Der überschüssige Formaldehyd ist vor dem
Betreten des Raumes durch Einleiten von Ammoniakgas zu beseitigen.
Die Desinfektion mittels Formaldehyds soll tunlichst nur von
geprüften Desinfektoren nach bewährten Verfahren ausgeführt werden.
Nach der Desinfektion mittels Formaldehyds können die Wände,
die Zimmerdecke und die freien Oberflächen der Gerätschaften als des-
infiziert gelten. Augenscheinlich mit Ausscheidungen des Kranken be-
schmutzte Stellen des Fußbodens, der Wände usw. sind jedoch gemäß
den Vorschriften unter Ziffer 20 noch besonders zu desinfizieren.
22. Holz- und Metallteile von Bettstellen, Nachttischen und anderen Möbeln
sowie ähnliche Gegenstände werden sorgfältig und wiederholt mit Lappen
abgerieben, die mit verdünntem Kresolwasser oder Karbolsäurelösung
befeuchtet sind. Bei Holzteilen ist auch Sublimatlösung verwendbar.
Haben sich Gegenstände dieser Art in einem Raume befunden, während
dieser mit Formaldehydgas desinfiziert worden ist, so erübrigt sich die
vorstehend angegebene besondere Desinfektion.
23. Sammet-, Plüsch- und ähnliche Möbelbezüge werden mit verdünntem
Kresolwasser, Karbolsäurelösung, 1 prozentiger Formaldehydlösung oder
Sublimatlösung durchfeuchtet, feucht gebürstet und mehrere Tage hinter-
einander gelüftet. Haben sich Gegenstände dieser Art in einem Raume
befunden, während dieser mit Formaldehydgas desinfiziert worden ist,
so erübrigt sich die vorstehend angegebene besondere Desinfektion.
24. Aborte. Die Tür, besonders die Klinke, die Innenwände bis zu
2 Meter Höhe, die Sitzbretter und der Fußboden sind mittels Lappen,
die mit verdünntem Kresolwasser, Karbolsäurelösung oder Sublimat-
lösung getränkt sind, gründlich abzuwaschen oder auf andere Weise
ausreichend zu befeuchten; in jede Sitzöffnung sind mindestens 2 Liter
verdünntes Kresolwasser, Karbolsäurelösung oder Kalkmilch zu gießen.
25. Krankenwagen, Krankentragen, Räderfahrbahren und dergleichen. Die
Holz- und Metallteile der Decke, der Innen- und Außenwände, Tritt-
bretter, Fenster, Räder usw. sowie die Lederüberzüge der Sitze und
Bänke werden sorgfältig und wiederholt mit Lappen abgerieben, die
mit verdünntem Kresolwasser, Karbolsäurelösung oder Sublimatlösung
Reichs- Gesetzbl. 1907.