Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

  
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Steuersatz B 
erechnun 
Nr. Gegenstand der Besteuerung echnung 
vom vom der Stempelabgabe 
Hun= Tau- 
dert send M. 
(3.) munen und Kommunal Kreditanstalten, 
der Korporationen ländlicher oder städti- 
scher Grundbesitzer, der Grundkredit. vom Neunwerte bezlehungsweise vom 
und Hypothekenbanken oder der Eisen- Betrage der bescheinigten Ein- 
bahngesellschaften sowie Interimsscheine t " 
über Einzahlungen auf diese WertpapierV— 5 — bei inländischen Wertpapieren der 
unter Nr 2 bezeichneten Art, und 
zwar in Abstufungen von 50 Of. 
für je 100.X oder einen Bruchteil 
dieses Betrags. 
vom Nennwerte der Wertpapiere, 
für welche die BVogen ausgegeben 
werden, in Abstufungen von 1.7 
für je 100.X überschießende Bruch. 
teile werden für volle 100 .4 ge- 
rechnet. 
„ Sofern die Einzahlungen auf 
3A.Gewinnanteilschein-- und Sinsbogen. „ die Wertpapiere nicht voll geleistet 
a) Gewinnanteilscheinbogen von inlän- 6 kuren nn ren Hunnet 
dischen Aktien, Aktienanteilscheinen, · höchtstxusbvvmWBetwqe des Renn 
Reichsbankanteilscheinen, Anteilscheinen nchten. Wird whhkend br Fi, 
von Kolonialgesellschaften und den 1 , kürfwelchs die Gewinnonteillchei 
": : 1 ausen eine weitere inzahlun 
ihnen gleichgestellten Gesellschaften. « 1 — — geleistet 5„ so ist vom Geuge r 
b) Gewinnanteilscheinbogen von aus- Einzahlung" loweis sie zusemmen 
ländischen Aktien und Aktienanteil- roiser rüer eiale Pich 
scheinen, sofern die Bogen im Inland 6 aerseig, in- weneren bgate 
ç na em er niste der abge“ 
ausgegeben werdien 11.— — 441ufenen eite zu der Deir ut "6s. 
richten, für welche die Gewinn- 
« anteilscheine noch laufen. 
Für Bogen, die Urnteilscheine 
für einen längeren als zehnjädrigen 
Zeitraum enthalten, erdöh sich die 
sl Abgabe für jedes fernere Jahr um 
ei 
qQ ein Jehntel. 
e) Zinsbogen (Rentenbogen) von inlän- 
dischen für den Handelsverkehr be- 
stimmten Renten= und Schuldver- 1 
schreibungen (auch Teilschuldverschrei- 
bungen) sofern sie nicht unter Nr. 3A 
fallen —————- —— – 5 
  
  
  
  
  
 
	        
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