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Steuersatz B
erechnun
Nr. Gegenstand der Besteuerung echnung
vom vom der Stempelabgabe
Hun= Tau-
dert send M.
(3.) munen und Kommunal Kreditanstalten,
der Korporationen ländlicher oder städti-
scher Grundbesitzer, der Grundkredit. vom Neunwerte bezlehungsweise vom
und Hypothekenbanken oder der Eisen- Betrage der bescheinigten Ein-
bahngesellschaften sowie Interimsscheine t "
über Einzahlungen auf diese WertpapierV— 5 — bei inländischen Wertpapieren der
unter Nr 2 bezeichneten Art, und
zwar in Abstufungen von 50 Of.
für je 100.X oder einen Bruchteil
dieses Betrags.
vom Nennwerte der Wertpapiere,
für welche die BVogen ausgegeben
werden, in Abstufungen von 1.7
für je 100.X überschießende Bruch.
teile werden für volle 100 .4 ge-
rechnet.
„ Sofern die Einzahlungen auf
3A.Gewinnanteilschein-- und Sinsbogen. „ die Wertpapiere nicht voll geleistet
a) Gewinnanteilscheinbogen von inlän- 6 kuren nn ren Hunnet
dischen Aktien, Aktienanteilscheinen, · höchtstxusbvvmWBetwqe des Renn
Reichsbankanteilscheinen, Anteilscheinen nchten. Wird whhkend br Fi,
von Kolonialgesellschaften und den 1 , kürfwelchs die Gewinnonteillchei
": : 1 ausen eine weitere inzahlun
ihnen gleichgestellten Gesellschaften. « 1 — — geleistet 5„ so ist vom Geuge r
b) Gewinnanteilscheinbogen von aus- Einzahlung" loweis sie zusemmen
ländischen Aktien und Aktienanteil- roiser rüer eiale Pich
scheinen, sofern die Bogen im Inland 6 aerseig, in- weneren bgate
ç na em er niste der abge“
ausgegeben werdien 11.— — 441ufenen eite zu der Deir ut "6s.
richten, für welche die Gewinn-
« anteilscheine noch laufen.
Für Bogen, die Urnteilscheine
für einen längeren als zehnjädrigen
Zeitraum enthalten, erdöh sich die
sl Abgabe für jedes fernere Jahr um
ei
qQ ein Jehntel.
e) Zinsbogen (Rentenbogen) von inlän-
dischen für den Handelsverkehr be-
stimmten Renten= und Schuldver- 1
schreibungen (auch Teilschuldverschrei-
bungen) sofern sie nicht unter Nr. 3A
fallen —————- —— – 5