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Die Auskultation der Lungen ist im Stande der Ruhe und nach kurzem
Trabenlassen oder nach vorübergehender Unterbrechung der Atmung durch geeignetes
Zuhalten der Nase und des Maules vorzunehmen.
Bei Verdacht der Eutertuberkulose sind das Eutergewebe nach vorherigem Aus-
melken und die Euterlymphdrüsen sorgfältig abzutasten ).
Bei Verdacht der Gebärmutter- und der Darmtuberkulose ist zur Feststellung
etwaiger Veränderungen der Gebärmutter, der Eileiter, inneren Darmbein- und
Gekrösdrüsen stets eine Untersuchung vom Mastdarm aus vorzunehmen. Diese
Untersuchung empfiehlt sich auch bei Tieren, die wegen Verdachts der Lungentuberkulose
untersucht werden, zur Ermittlung einer tuberkulösen Erkrankung der Hinterleibs-
organe, die das Vorhandensein der Lungentuberkulose in hohem Grade wahrscheinlich
machen kann (vgl. I Nr. 2 unter a).
Handelt es sich um die Untersuchung ansteckungsverdächtiger Tiere in einem
Bestande (§ 301), so sind diejenigen Tiere besonders genau zu untersuchen, bei denen
nach den vorliegenden Angaben verdächtige Krankheitserscheinungen — wie häufiger
freiwilliger Husten, Rückgang in der Ernährung, wiederholtes Aufblähen, Atem-
beschwerden im Stande der Ruhe oder bei der Arbeit, Knoten im Euter, Umrindern,
unregelmäßiges Rindern, Ausfluß aus der Scheide, Vorhandensein von Krusten und
Borken an dem der Scham zugekehrten Teile der Schwanzfläche — bestehen, sowie
diejenigen Tiere, die neben seuchenkranken und der Seuche verdächtigen längere Zeit
gestanden haben.
III.
Bakteriologische Antersuchung.
Für die zur Feststellung der Tuberkulose erforderlichen bakteriologischen Unter-
suchungen von Ausscheidungen tuberkuloseverdächtiger Tiere (§ 300 Abs. 3) gelten
folgende Grundsätze:
1. Entnahme der Proben.
Die Proben sind so zu entnehmen, daß eine Verunreinigung von außen aus-
geschlossen ist. Insbesondere müssen Instrumente, die zur Probenentnahme verwendet
werden, desgleichen Gefäße, in denen die Proben zu einer Untersuchungsstelle gesandt
werden, vor jedem Gebrauche sorgfältig gereinigt und durch strömenden Dampf,
kochendes Wasser oder über der Flamme sterilisiert werden. Es hat sich auch der
die Proben Entnehmende vor jeder Probenentnahme die Hände mit warmem Wasser
und Seife zu waschen, mit einem geeigneten Desinfektionsmittel nachzuspülen und
hierauf zu trocknen.
Bei Verdacht der Lungentuberkulose ist als Probe zur bakteriologischen
Untersuchung Material zu entnehmen, das nach einem Hustenstoß aus der Lunge
ausgeworfen wird. (Entnahme aus der Rachenhöhle mit einem Rachenlöffel oder
mit der eingeführten Hand oder Entnahme auf andere geeignete Weise.)
1) Um die Euterlymphdrüsen in ausreichender Weise abtasten zu können, ist es zunächst erforder-
lich, die Haut an der der Innenfläche des Schenkels zugekehrten Euterfläche mit den Spitzen des Zeige
Mittel- und Ringfingers bis zur Schenkeleuterfalte in die Höhe zu schieben.