Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1912. (46)

                                                 — 89 — 
   Die Auskultation der Lungen ist im Stande der Ruhe und nach kurzem 
Trabenlassen oder nach vorübergehender Unterbrechung der Atmung durch geeignetes 
Zuhalten der Nase und des Maules vorzunehmen. 
  Bei Verdacht der Eutertuberkulose sind das Eutergewebe nach vorherigem Aus- 
melken und die Euterlymphdrüsen sorgfältig abzutasten ). 
Bei Verdacht der Gebärmutter- und der Darmtuberkulose ist zur Feststellung 
etwaiger Veränderungen der Gebärmutter, der Eileiter, inneren Darmbein- und 
Gekrösdrüsen stets eine Untersuchung vom Mastdarm aus vorzunehmen. Diese 
Untersuchung empfiehlt sich auch bei Tieren, die wegen Verdachts der Lungentuberkulose 
untersucht werden, zur Ermittlung einer tuberkulösen Erkrankung der Hinterleibs- 
organe, die das Vorhandensein der Lungentuberkulose in hohem Grade wahrscheinlich 
machen kann (vgl. I Nr. 2 unter a). 
  Handelt es sich um die Untersuchung ansteckungsverdächtiger Tiere in einem 
Bestande (§ 301), so sind diejenigen Tiere besonders genau zu untersuchen, bei denen 
nach den vorliegenden Angaben verdächtige Krankheitserscheinungen — wie häufiger 
freiwilliger Husten, Rückgang in der Ernährung, wiederholtes Aufblähen, Atem- 
beschwerden im Stande der Ruhe oder bei der Arbeit, Knoten im Euter, Umrindern, 
unregelmäßiges Rindern, Ausfluß aus der Scheide, Vorhandensein von Krusten und 
Borken an dem der Scham zugekehrten Teile der Schwanzfläche — bestehen, sowie 
diejenigen Tiere, die neben seuchenkranken und der Seuche verdächtigen längere Zeit 
gestanden haben. 
                                                          III. 
                                       Bakteriologische Antersuchung. 
     Für die zur Feststellung der Tuberkulose erforderlichen bakteriologischen Unter- 
suchungen von Ausscheidungen tuberkuloseverdächtiger Tiere (§ 300 Abs. 3) gelten 
folgende Grundsätze: 
                                                    1. Entnahme der Proben. 
   Die Proben sind so zu entnehmen, daß eine Verunreinigung von außen aus- 
geschlossen ist. Insbesondere müssen Instrumente, die zur Probenentnahme verwendet 
werden, desgleichen Gefäße, in denen die Proben zu einer Untersuchungsstelle gesandt 
werden, vor jedem Gebrauche sorgfältig gereinigt und durch strömenden Dampf, 
kochendes Wasser oder über der Flamme sterilisiert werden. Es hat sich auch der 
die Proben Entnehmende vor jeder Probenentnahme die Hände mit warmem Wasser 
und Seife zu waschen, mit einem geeigneten Desinfektionsmittel nachzuspülen und 
hierauf zu trocknen. 
   Bei Verdacht der Lungentuberkulose ist als Probe zur bakteriologischen 
Untersuchung Material zu entnehmen, das nach einem Hustenstoß aus der Lunge 
ausgeworfen wird. (Entnahme aus der Rachenhöhle mit einem Rachenlöffel oder 
mit der eingeführten Hand oder Entnahme auf andere geeignete Weise.) 
  
  1) Um die Euterlymphdrüsen in ausreichender Weise abtasten zu können, ist es zunächst erforder- 
lich, die Haut an der der Innenfläche des Schenkels zugekehrten Euterfläche mit den Spitzen des Zeige 
Mittel- und Ringfingers bis zur Schenkeleuterfalte in die Höhe zu schieben.
	        
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