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darme zweimal zu unterbinden und zwischen beiden Unterbindungen abzuschneiden.
Dann sind Leer- und Hüftdarm längs der Ansatzstelle des Gekröses abzutrennen und
der Hüftdarm eine Handbreit vor der Hüftblinddarmöffnung abzuschneiden. Nach der
Herausnahme sind beide Darmteile an der Ansatzstelle des Gekröses mit Hilfe einer
Darmschere aufzuschlitzen. Ferner ist der kleine Grimmdarm in die Bauchhöhle
zurück zunehmen, sein Gekröse mit den Lymphknoten und Lymphgefäßen zu untersuchen
und seine äußere Beschaffenheit zu bestimmen. Der kleine Grimmdarm ist dann
vom Mastdarm abzuschneiden und längs der Ansatzstelle des Gekröses abzutrennen.
Die Übergangsstelle zwischen dem großen und kleinen Grimmdarm ist zu unterbinden
und der letztere hinter der Unterbindung abzuschneiden. Auch der kleine Grimmdarm
ist an der Ansatzstelle des Gekröses mit der Darmschere aufzuschneiden. Nachdem
ferner das Gekröse des großen Grimmdarms nebst Lymphgefäßen und Lymphknoten
untersucht, die äußere Beschaffenheit des Blind, und Grimmdarms ermittelt und
Netz und Bauchspeicheldrüse von der magenähnlichen Erweiterung des großen Grimm-
darms abgetrennt worden sind, werden beide Darmteile im Zusammenhang aus der
Bauchhöhle herausgenommen. Darauf ist der große Grimmdarm dicht neben den
Blutgefäßen und in ihrem Verlauf und der Blinddarm im Verlauf eines Band-
streifens mit der Darmschere aufzuschneiden. Schon während des Aufschneidens ist
der Inhalt der einzelnen Darmabschnitte festzustellen. Ferner wird nach der Reini-
gung des Darmes die Beschaffenheit der einzelnen Abschnitte ermittelt, wobei die
lymphatischen Haufen im Dünndarm besonders zu beachten sind.
2. Sodann werden Milz und Netz herausgenommen. Bei der Milz sind
Länge, Breite und Dicke zu bestimmen. Dann wird die Milz über die äußere
Fläche der Länge nach durchschnitten. Wenn einzelne Stellen verändert sind, werden
sie noch besonders durchschnitten.
3. Magen und Zwölffingerdarm werden, nachdem ihre äußere Beschaffenheit
untersucht worden ist, in ihrer natürlichen Lage geöffnet, und zwar der Magen an
seiner großen Krümmung und der Zwölffingerdarm an seiner unteren Fläche. Schon
während des Aufschneidens wird der Inhalt des Magens und des Zwölffingerdarms
betrachtet und bestimmt. Dann wird die Wegsamkeit des Lebergallenganges;
namentlich seines in der Darmwand gelegenen Teiles, ermittelt. Man betrachtet
das Vatersche Divertikel, preßt den Inhalt durch sanften Druck hervor und stellt
durch Druck auf den Gang die Ausflußmöglichkeit der Galle fest. Schließlich wird
der Gallengang bis zur Leberpforte aufgeschnitten; dabei wird gleichzeitig die Pfort.
ader geprüft. Zur weiteren Untersuchung werden Magen und Zwölffingerdarm
herausgenommen.
4. Die Bauchspeicheldrüse wird erst nach dem Magen und Zwölffingerdarm
untersucht. Etwaige Veränderungen werden gewöhnlich schon während des Abtrennens
von der magenähnlichen Erweiterung des Grimmdarms wahrgenommen. Im allge-
meinen ist sie ein Organ von geringer pathologisch- anatomischer Bedeutung.
5. Die Leber wird, nachdem ihre Lage bestimmt ist, herausgenommen und
zuerst äußerlich untersucht. Dann wird durch jeden Lappen ein großer, langer Schnitt
geführt und darauf der Blutgehalt und die Beschaffenheit des Gewebes bestimmt.
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