Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1912. (46)

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vor dem mit „Glückauf“ beginnenden Absatz eingeschaltet: 
Wetter-Gehlingerite mit den angehängten Zahlen I b und III b 
(Gemenge von Ammoniaksalpeter, Mehl, Alkalichloriden, auch mit 
Zusatz von Barytsalpeter und höchstens 6 Prozent Trinitrotoluol); 
hinter dem mit „Pniowit“ beginnenden Absatz nachgetragen: 
   Raschit III (Gemenge von 84 Prozent Ammoniaksalpeter und 16 Pro- 
zent mononitrokresolsulfosaurem Ammon), " 
   Raschit IV (Gemenge von 87 Prozent Ammoniaksalpeter und 13 Pro- 
zent kresolsulfosaurem Natrium), 
   Raschit V (Gemenge von 60 Prozent Ammoniaksalpeter, 10 Prozent 
kresolsulsosaurem Natrium und 30 Prozent Natriumsulfat); 
in dem mit „Wetter-Romperite und Gesteins-Romperite“ beginnenden Absatz 
der Schluß gefaßt: 
1.     von Pflanzenmehl, auch mit Zusatz folgender Stoffe: gelatiniertes 
Nitroglyzerin höchstens 4 Prozent, Kalisalpeter höchstens 10 Prozent, 
Harz, Kochsalz, Magnesit, Salmiak und Kohlenhydrate). 
2. In der 1. Gruppe d wird hinter dem mit Castroper Sprengsalpeter“ 
beginnenden Absatz nachgetragen: 
Kriewalder Sprengsalpeter (fest gepreßtes Gemenge von Natron- 
salpeter, Schwefel und Braunkohle mit Zusatz von Kalisalpeter). 
3. In der 2. Gruppe b wird vor dem mit „Helagon“ beginnenden Absatz 
eingeschaltet: 
Halalite, auch Wetter-, Kohlen- oder Gesteins-Halalite, auch 
mit den angehängten Zahlen I, II, III usw. (Gemenge von höchstens 
65 Prozent Kaliumchlorat, von Ammoniaksalpeter, höchstens 32 Pro- 
zent nitrierten Toluolen — dabei höchstens 20 Prozent festes Tri- 
nitrotoluol —, auch mit Zusatz von höchstens 0,3 Prozent Kollodium- 
wolle, gelatiniert mit nitrierten Toluolen, von Natronsalpeter, von 
Holzmehl, Getreide- und Kartoffelmehl und ähnlichen Kohlenstoff- 
zgemn und von neutralen, beständigen, die Gefahr nicht erhöhenden 
Salzen). 
4. In der 3. Gruppe e wird in dem mit „Schwergefrierbare Dynamite“ 
beginnenden Absatz der Schluß gefaßt: 
durch nietrierte Chlorhydrine, nitriertes Diglyzerin, nitrierte Poly- 
glyzerine, durch Nitrobenzol oder durch Dinitroglyzerin oder ähn- 
liche Stoffe). 
Die Anderungen treten sofort in Kraft. 
Berlin, den 6. April 1912. 
                                   Das Reichs-Eisenbahnamt. 
                                             Wackerzapp. 
  
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern-  Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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