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(4) Die Überkiste muß die deutliche Aufschrift tragen „Sprengkapseln.
2. Gruppe V. l. V. — Nicht stürzen!“
(5) Jede Kiste darf an Sprengsatz nicht mehr als 20 Kilogramm enthalten
und darf das Rohgewicht 90 Kilogramm nicht überschreiten. Kisten, deren Gewicht
25 Kilogramm übersteigt, müssen mit Handhaben oder Leisten versehen sein.
c) Minenzündungen.
(1) Elektrische Zündungen mit kurzen Drähten oder festem Kopfe sind zu
höchstens 100 Stück aufrechtstehend in starke Blechbehälter oder in starke Papp-
schachteln zu verpacken. Der leere Raum in den Behältern muß mit trockenem
Sägemehl oder einem ähnlichen sandfreien Stoffe vollständig ausgefüllt sein.
Im übrigen gelten die Vorschriften unter b), Abs. (1) und (2).
(2) Elektrische Zündungen an langen Guttaperchadrähten oder -bändern,
an Wachsdrähten oder bändern oder an einem Schafte aus getränkter Pappe
sind zu höchstens 100 Stück in Pakete zu vereinigen. In einem Paket dürfen
höchstens 10 Stück zusammengebunden sein. Die Zündungen müssen abwechselnd
an das eine oder das andere Ende des Pakets gelegt sein. Je höchstens
10 Pakete sind in starkes Papier einzuwickeln, zu verschnüren und in eine starke
Holz- oder Blechkiste zu verpacken, in der sie mittels Heu, Stroh oder ähnlichen
Stoffen — alles völlig trocken — gegen Verschiebung gesichert sein müssen.
(3) Elektrische Zündungen an Holzstäben sind zu höchstens 100 Stück in
hölzerne Kisten von mindestens 12 Millimeter Deckel-, Boden- und Seitenwand-
stärke und mindestens 20 Millimeter Stirnwandstärke zu verpacken. Die Kisten
müssen mindestens 80 Millimeter länger sein als die Zünder. An jeder Stirn-
wand muß die Hälfte der Zünder mit Drähten sicher befestigt sein, so daß kein
Zünder den anderen oder die Wandungen berühren kann und jedes Schlottern
verhindert ist. Höchstens zehn solcher Kisten sind in eine hölzerne Überkiste zu verpacken.
(4) Friktionszünder sind zu je höchstens 50 Stück in ein Bündel zu ver-
einigen; ihr Reiberdrahtende muß mit einer über die Reiberdrahtöse greifenden
Papierverklebung versehen sein. Die Bündel sind am Zünderkopfende in Holz.
wolle und dann in Papier einzuschlagen; ihre umgebogenen Reiberdrahtenden
sind zuerst in eine aufgebundene, ungefüllte und dann in eine zweite mit Holz-
wolle gefüllte Papierkappe zu legen. Hierbei muß darauf gesehen werden, daß
die Holzwolle nicht in unmittelbare Berührung mit den Reiberdrahtenden kommen
kann, damit der Reiberdraht beim Herausnehmen der Zünder oder beim Ab-
nehmen der Papierkappe nicht hängen bleiben oder herausgerissen werden kann.
Die Entnahme jeder weiteren Schicht von Behältern ist auf diese Weise vorzubereiten und
zu bewirken. ·
Das Öffnen einzelner Behälter hat abseits des übrigen Sprengkapselvorrats zu geschehen, und es
müssen die zum Ausfüllen der Hohlräume in den Behältern verwendeten Stücke Löschpapiers entfernt
werden, bevor die Sprengkapseln mit den Fingern erfaßt werden können.
Ein anderes Werkzeug als der Schraubenzieher (Brustleier), womit die Schrauben ausschließlich
durch Heraus- und Hineindrehen zu entfernen oder zu befestigen sind, darf zum Öffnen und auch zum
Schließen der Kisten nicht verwendet werden und sich auch nicht gleich anderen losen Metallgegenständen
in der Nähe befinden; überhaupt ist mit der größten Vorsicht und ohne Anwendung von Gewalt, Schlag
und Stoß vorzugehen.
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