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B. Bahnstrecken, die sich im Betrieb oder Mit—
betrieb auswärtiger Verwaltungen befinden.
B. Bahnstrecken, die sich im Betrieb oder Mit—
betrieb auswärtiger Verwaltungen befinden.
I. Französischer Verwaltungen.
. Die von der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn
betriebene Strecke von der italienisch-franzö-
sischen Grenze bei Ventimiglia bis Venti-
miglia.
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II. Schweizerischer Verwaltungen.
Die von den schweizerischen Bundesbahnen
betriebenen Strecken von der italienisch-
schweizerischen Grenze: .
3. bei Pino bis Luino.
bei Iselle bis Domodossola.).
. Die von der Berninabahn betriebene schmal-
spurige Strecke von der italienisch-schweize-
rischen Grenze bei Campocologno bis Tirano.
III. Osterreichischer Verwaltungen.
Die von den k. k. österreichischen Staats-
bahnen in der Richtung nach Italien mit-
betriebene Strecke von der italienisch-öster-
reichischen Grenze bei Pontafel bis Pontebba.
Diie von den k. k. österreichischen Staats-
bahnen betriebene Strecke von der italienisch-
österreichischen Grenze bei Tezze bis Primolano.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, die
von italienischen Verwaltungen im Ausland be-
trieben sind, ist zu vergleichen:
Osterreich, Jiffer 29, 30, 31, 32.
Frankreich, Jiffer 27.
Schweiz, Ziffer 49.
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Luxemburg.
A. Don luxemburgischen Derwaltungen
bekriebene Bahnen und Bahbnstrecken.
1. Prinz Heinrich-Bahn.
1) Die schweizerischen Bundesbahnen besorgen ab Iselle
transit den Zugdienst (Zugförderung und Zugbegleitung)
auf Rechnung der italienischen Staatsbahnen; der Stations.
dienst wird von den letzteren selbst besorgt.
2.
I. Deutscher Verwaltungen.
Die von den Reichseisenbahnen in Elsaß-
Lothringen betriebenen sämtlichen Linien der
Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahn.
Die von den Königlich Preußischen Staats-
bahnen betriebene Strecke von der deutsch-
luxemburgischen Grenze bei Ulflingen bis
Ulflingen.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, die
von lugxemburgischen Verwaltungen im Ausland
betrieben sind, ist zu vergleichen:
Belgien, Jiffer 8.
Niederlande.
A. Von niederländischen Derwaltungen
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betriebene Bahnen und Bahnstrecken.
J.
Die sämtlichen von der Gesellschaft für den
Betrieb von Niederländischen Staatseisen—
bahnen betriebenen Linien, einschließlich der
Dampf-Tramways.
Die sämtlichen von der Holländischen Eisen-
bahngesellschaft betriebenen Linien, einschließ-
lich der Dampf-Tramways.
Die sämtlichen von der Niederländischen
Zentral-Eisenbahn-Gesellschaft betriebenen
Linien, mit Ausschluß der Tramways.
Die von der Nord-Brabant-Deutschen Eisen-
bahn-Gesellschaft betriebene Strecke von der
Grenze bei Gennep bis Boxtel.
B. Bahnstrecken, die sich im Betrieb oder Mit-
bekrieb auswärtiger Derwaltungen befinden.
5.
I. Deutscher Verwaltungen.
Die von den Großherzoglich Oldenburgischen
Staatsbahnen betriebene Strecke von der
deutsch-niederländischen Grenze bei Neuschanz
bis Neuschanz.