Metadata : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1874. (23)

18

gejetzes  vom  21.  Juni  1869,  die  Gewährung  der  Rechtshülfe  belreffend,  außer  Wirksam  ·
keit  gesebt  und  das  erwähnte  Bundesgesetz  für  die  Frage  der  Kostenerstattung  in  strafrechtlichen
  Requisitionsfällen  der  beiderseitigen  Gerlchtsbehörben  ausschließlich  als  maß.
gebend  anzusehen  sei.  .

Jedoch  soll  eine  Erstattung  derjenigen  baaren  Auslagen,  welche  bis  zum  Schluß  des
Jahres  1873  durch  von  Gerichten  des  einen  Staats  bei  Gerichten  des  anderen  Staats
beantragte  Auslieferungen  oder  Strafvollstreckungen  den  letzteren  erwachsen  find,  nicht  fünttfinden,
  rücksichtlich  dieser  Auslagen  vielmehr  noch  nach  Maßgabe  der  Uebereinkunft  vom
27.  Februar  29.  März  1862  verfahren  werden.

Greiz,  den  28.  Januar  1874.  4
Fülrstlich  Rauß-Plaussche  Landesregierung.
"  .cuf«c1.

Men.

 

6.  Regierungs-Bekanntmachung  vom  29.  Januar  1874,
die  Feststellung  des  Haushostplanes  auf  das  Jahr  1874
etreffend.

Mit  Höchster  Genehmigung  wird  der  mit
163,298  Thalern

in  Einnahme  wie  in  Ausgabe  festgestellte  Etat  der  Staats-Einnahmen  und  Ausgaben
im  Fürstenthume  Reuß  älterer  Linie  auf  das  Jahr  1874  nachstehend  zur  öffenklichen
Kenntniß  gebracht.

Greiz,  den  29.  Jannar  1874.  %

Fürstlich  Reuß-Plauische  Landesregierung.
Meusel.  Men.

 

Thlr.  Einnahme  Thlr.  Ausgabe

 

35187Cnp.  1.  Grundsteuer.  U  41898  Cap.  I.  Für  Reichszwecke.
50000  Cap.  II.  Einkommensteuer.  1  1470)C#p.  II.  Für  die  Landesvertrelung.

4200  0.  III.  Andere  direkte  Ab-  7846Cap.  III.  Auf  die  Geschäftsfüh-1
  «  rung  der  oberen  Landesgaben.


1780  Cap.  IV.  Privative  resp.  an.  I  ehoͤrden.

theilig  bezogene  in·  1940Cup.  IV.  Auf  das  Kalasterwesen  u.

direkte  Steuern.  Erhaltung  der  Grenzen.
21600/Cap.  V.  Gemeinschaftliche  in.  1140  Cap.  V.  Auf  die  Finanzverwaldirekte

  Steuern.  i  tung  im  Allgemeinen.
7556Cap.  VI.  Bel  den  obern  Lan-  4306|Cnp.  VI.  Auf  Erhebung  der  direkdesbehörden
  erhobene  s  ten  Steuern  und  Abgang.
i  4965021).Vll.AufEkhcbnaqderin-