Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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zum  Schlusse  des  Jahres  1860.  ausgegeben.  Fuͤr  die  weitere  Zeit  werden
Zinskupons  auf  fuͤnfjaͤhrige  Perioden  ausgegeben.

Die  Ausgabe  einer  neuen  Zinskupons-Serie  erfolgt  bei  der  Kreis-Kommunalkasse
  zu  Wreschen,  sowie  bei  der  Provinzial-Hülfskasse  in  Posen,  gegen
Ablieferung  des  der  älteren  Zinskupons=  Serie  beigedruckten  Talons.  Beim
Verlusie  des  Talons  erfolgt  die  Aushändigung  der  neuen  Zinskupons-Serie  an
sien  inhaber  der  Schuldverschreihung,  sofern  deren  Vorzeigung  rechtzeitig  geschehen
  ist.

Zur  Sicherheit  der  hierdurch  eingegangenen  WVerpflichtungen  haftet  der
Kreis  mit  seinem  Vermögen.

b  Dessen  zu  Urkunde  haben  ir  diese  Ausfertigung  unter  unserer  Unterschrift
ertheilt.

Wreschen,  den  18.

Die  ständische  Kommission  für  d  Chausseebau  im  Wreschener
reise.

Großherzogthum  Hosen,  Negicrungebczirk  Hosen.
Zins  Kupon

zu  der

Kreis-Obligation  des  Wreschener  Kreises
Litt.  Ae  uͤber  Thaler  zu  Prozent  Zinsen
uͤber  Thaler  Silbergroschen.

Der  Inhaber  dieses  Zinskupons  empfaͤngt  gegen  dessen  Ruͤckgabe  am
1.  April  ..  .  ..  resp.  am  1.  Oktober  ..  .  .  .  und  spaͤterhin  die  Zinsen  der  vorbenannten
  Kreis-Obligation  für  das  Halbjahr  vor.  bis
mit  (in  Buchstaben)  ..  .  .  ..  Thaler  ..  .  ..  Silbergroschen
bei  der  Kreis-Kommunalkasse  zu  Wreschen  oder  der  Provinzial-Hülfskasse
zu  Posen.
Wreschen,  den  18.
Die  ständische  Kreis-Kommission  für  den  Chausseebau  im
Wreschener  Kreise.
Dieser  Zinskupon  ist  ungültig,  wenn  dessen
Geldbetrag  nicht  innerhalb  vier  Jahren  nach

der  Fälligkeit,  vom  Schluß  des  betreffenden
Halbjahres  an  gerechnet,  erhoben  wird.

Groß-