Nummer
des
Zolltarifs
— 136 —
aus 111
130
131
132
137
141
142
166
167
170
aus 172
173
174
aus 177
aus 178
Haarwild:
nicht lebend, auch zerlegt, nicht zubereitet,
Knochenfett; Abfallfette (Wollschweißfett, Leimfett, Wollwaschfett, Walk-
fett, natürliches und künstliches Gerbefett),
Fischspeck, Robbenspeck; Fischtran, Robbentran, ungereinigt oder gereinigt,
auch in Flaschen; Walfett und anderes auf gleiche Weise wie Walfett
aus Tran hergestelltes Fett, auch Walknochenfett,
Tierfett, anderweit nicht genannt, roh, geschmolzen oder gepreßt,
Eigelb, flüssig, auch eingesalzen oder mit anderen die Haltbarkeit
erhöhenden Zusätzen; Eigelb, getrocknet, auch gepulvert; eingeschlagene
Eier ohne Schale (Eigelb und Eiweiß vermischt),
Bienenwachs und anderes Insektenwachs in natürlichem Zustand, auch
roh ausgelassen,
Walrat, auch gereinigt,
Fette Ole in Fässern,
Fette Ole in anderen Behältnissen lals Fässernl,
Baumwollstearin,
Öldraß,
Stärke, grün oder trocken, auch gemahlen,
Stärkegummi (Dextrin), geröstete Stärke (Leiogomme) Kleister (Schlichte)
flüssig oder getrocknet, Tragantstoff und ähnliche stärkemehlhaltige
Klebe- und Zurichte- (Appretur-) Stoffe; Kleber (Gluten), auch
gekörnt, getrocknet oder durch Gärung verändert (Eiweißleim);
Glutenmehl,
Pfeilwurzelmehl (Arrowroot), Sago und Sagomehl, Mandioka, Tapiota)
ostindisches Mehl, Saleppulver, Sagoersatzstoffe (Graupen und Grieß
aus Kartoffeln),
Rohr-, Rüben- und sonstiger Zucker von der chemischen Zusammen-
setzung des Rohrzuckers (der Saccharose); auch Füllmassen und Zucker-
abläufe (Sirup, Melasse); Rübensaft, Ahornsaft,
Anmerkung. Für Zucker wird an Stelle des Zolles die Verbrauchs-
abgabe nach den für inländischen Zucker geltenden Vorschriften erhoben.
Stärkezucker (Traubenzucker, Glykose, Dextrose, Maltose)
Roher und gereinigter Branntwein (Spiritus, Sprit) in Fässern oder
Kesselwagen, amtlich vollständig vergällt,