Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1915. (49)

— 431 — 
Reichs-Gesetzblatt 
Jahrgang 1915 
Nr. 91 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Änderung und Ergänzung der Eichordnung. S. 431. — Bekannt- 
machung, betreffend Übergangsbestimmungen für die Neueichung von Meßgeräten. S. 435. — 
Bekanntmachung wegen weiterer Ergänzung der Verordnung, betreffend Verkehr mit Zucker. 
S. 436. — Bekanntmachung wegen Änderung der Bekanntmachung über Verbrauchszucker. 
S. 437. — Bekanntmachung, betreffend die Menge des zum steuerpflichtigen Inlandsverbrauch 
abzulassenden Zuckers. S. 439. — Bekanntmachung über den Verkehr mit Ölfrüchten und daraus 
gewonnenen Produkten. S. 438. 
  
(Nr. 4802) Bekanntmachung, betreffend Änderung und Ergänzung der Eichordnung. Vom 
25. Juni 1915. 
Auf Grund des § 19 der Maß- und Gewichtsordnung vom 30. Mai 1908 
(Reichs-Gesetzbl. S. 349) wird die Eichordnung vom 8. November 1911 (Beilage 
zu Nr. 62 des Reichs-Gesetzbl. S. 960) wie folgt geändert: 
Artikel 1 
Allgemeine Vorschriften 
§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung: 
Die Stempelung erfolgt auf Glas durch Aufätzen; auf Holz, Elfenbein 
und ähnlichem Material durch Einbrennen, Eindrücken oder Aufschlagen; auf 
Metall durch Eindrücken oder Aufschlagen, jedoch bei den zusammenlegbaren 
Maßstäben, den Bandmaßen, den Präzisionsmaßstäben und den Präzisionswagen 
auch durch Aufätzen. 
  
Artikel 2 
Eichung von Längen- und Dickenmaßen 
1. § 17 A Nr. 2 erhält folgende Fassung: 
2. bei Maßstäben aus anderem Material von 
10 bis einschließlich 7 Meter . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Millimeter 
  6  "                 "            4       "       . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4        " 
  3   und 2 Meter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2         " 
  1 Meter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1       " 
  0,5   " . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . .. . . . . . . .. . . . . . . .  0,5    " 
  0,2 und 0,1 Meter . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . .. . . .. 0,25    " 
Reichs-Gesetzblatt 1915 104 
Ausgegeben zu Berlin den 17. Juli 1915.
	        
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