Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1915. (49)

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2. Im Abschnitt IX erhalten die bisherigen Tarifnummern 47 und 48 
die Nummern 56 und 57. 
Die Änderungen treten sofort in Kraft. 
Berlin, den 23. Juli 1915. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers 
Delbrück 
  
(Nr. 4830) Bekanntmachung über die Wahlen nach dem Gewerbegerichtsgesetz und dem 
Gesetze, betreffend Kaufmannsgerichte. Vom 26. Juli 1915. 
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung 
des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 
(Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 
Die Amtsdauer der Beisitzer der Gewerbegerichte und der Kaufmanns- 
gerichte wird, soweit sie vor dem 31. Dezember 1916 abläuft, bis zum 31. De- 
zember 1916 verlängert. 
Berlin, den 26. Juli 1915. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers 
Delbrück 
  
  
Den Bezug des Reichs- Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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