Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1915. (49)

— 658 — 
Ich melde mein gesamtes im Inland befindliches Aktivvermögen wie folgt an: 
  
1. Inländische Grundstücke und dingliche Berechtigungen an solchen (Nießbrauch, Erbbaurecht, 
Fideikommißrecht usw.). 
(Die Grundstücke sind nach Lage, Größe und Benutzungsart zu bezeichnen.) 
  
2. Im Alleineigentume des Anmeldepflichtigen stehende Unternehmungen: 
(Der Anmeldung ist ein Inventar sowie eine Bilanz des Unternehmens beizufügen. Es genügt das In- 
ventar und die Bilanz des letzten Geschäftsjahrs. Inventar und Bilanz sind gleichfalls zu unterschreiben. 
Die Anmeldepflicht entfällt, wenn das Unternehmen unter staatliche Aussicht oder zwangsweise Verwaltung 
gestellt ist.) 
Firma des Unter- 
Sitz nehmens 
  
3.  Beteiligungen an inländischen Unternehmungen: 
(Firma) ,, (Sitz) 
  
  
(Eine in Aktien oder Wertpapieren bestehende Beteiligung ist unter 4. anzugeben.) 
Die Beteiligung besteht in:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.