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(Nr. 4917) Bekanntmachung über die Änderung französischer Ortsnamen in Elsaß Lothringen
Vom 16. Oktober 1915.
Gemäß Kaiserlicher Verordnung vom 2. September 1915 (Gesetbl. für
Elsaß- Lothringen 1915 S. 47)
haben die in nachstehendem Verzeichnis auf-
geführten Gemeinden Elsaß-Lothringens an Stelle ihres bisherigen französischen
Namens forthin den in der Spalte 2 des Verzeichnisses vermerkten Namen
zu führen.
Bisheriger Name
Neuer Name
1 2
Ban-St. Martin .......... ...
Corny
Delme ................. . ...
Dieuzt ............... .. ....
Großmoyeuvre
Longeville bei Metz...........
Maizieres bei Metz ...........
Montigny bei Metz. ..........
Moulins bei Metz............
Novtant
Remilly
Saint Julien bei Metz ........
Vigy .............. ..... ...
St. Martinsbann
Corningen
Delm
Duß
Großmövern
Langenheim
Macheren
Monteningen
Mühlen bei Metz
Neuburg in Lothringen
Remelach
St. Julian
Wigingen
Das Verzeichnis über die Klasseneinteilung der Orte hinsichtlich des
Wohnungsgeldzuschußtarifs ist hiernach zu berichtigen.
Berlin, den 16. Oktober 1915.
Der Reichskanzler
In Vertretung
Dr. Helfferich
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Poftanstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.