Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1915. (49)

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bei Hasen          für das Stück ohne Fell. . . 4,50 Mark, 
                                                               mit     "  . . . .  S,oo    " 
  "   Kaninchen : "      "          "      ohne  " ... . . . 1,30      " 
                                                                mit    " . . . . . . 1,60      " 
   "    Fasanenhähnen "  "         "  - mit Federn.. .. 3,50     " 
   "  Fasanenhennen  "   "       " :      "          "  . . . . . .2,50     " 
 
 
 
 
Bei abweichender Anordnung der Grundpreise gemäß § 3 der Verordnung 
des Bundesrats vom 28. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 716) tritt eine ent- 
sprechende Änderung dieser Sätze ein. 
III 
Diese Bestimmung tritt mit dem 1. Dezember 1915 in Kraft. 
Berlin, den 22. November 1915. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers 
Delbrück 
  
  
  
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.
	        
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