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Reichs-Gesetzblatt
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend den Übergang der Geschäfte der Reichsprüfungsstelle für Lebens-
mittelpreise auf das Kriegsernährungsamt. S. v07. — Bekanntmachung zur Durchführung
der Verordnung über Hafer. S. 997. — Bekanntmachung von Ubergangsvorschriften zur Ver-
ordnung über Speisefette vom 20. Juli 1916. S. oos.
(Nr. 5427) Bekanntmachung, betreffend den Ubergang der Geschäfte der Reichsprüfungsstelle
für Lebensmittelpreise auf das Kriegsernährungsamt. Vom 1. September 1916.
D. Bundesrat hat auf Grund des §& 3 des Gesetzes über die Srmächtigung
des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914
(Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
I
Die durch § 11 der Bekanntmachung über die Errichtung von reis-
prüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. September 1915 (Reichs-
Gesetzbl. S. 607) für das Reichsgebiet errichtete Preisprüfungsstelle wird auf-
gehoben. Ihre Aufgaben und Befugnisse gehen auf das Kriegsernährungsamt über.
(2
Diese Verordnung tritt mit dem 1. September 1916 in Kraft.
Der Reichskanzler trifft die zur Uberleitung erforderlichen Anordnungen.
Berlin, den 1. September 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers
Dr. Helfferich
(Nr. 5428) Bekanntmachung zur Durchführung der Verordnung über Hafer. Vom
5. September 1916.
Irr Erweiterung der Bekanntmachung vom 19. August 1916 (Reichs-Gesetzbl.
S. 939) werden die Hafermengen, welche die Tierhalter in der Jeit vom
Reichs-Gesetzbl. 1916 227
Ausgegeben zu Berlin den 7. September 1916.