Reichs-Gesetblatt
Jahrgang 1917
Nr. 191
Inhalt: Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die privaten Versicherungeunternehmungen. S. 073. — Be-
kanntmachung, betreffend vorübergehende Anderung des § 30 der Eisenbahn--Verkehrsordnung,
S. 274. — Bekanntmachung über tabakähnliche Waren. S. o974.
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(Nr. 6103) Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen.
Vom 24. Oktober 1917.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen r#.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats
und des Reichstags, was folgt: ·
DemsldesGesetzesüberdieprivatenVersicherungsunternehmungenvom
12.«Mai1901(Reichs-Gesetzbl.S.139)wirdfolgenderdritterAbsatzangefügt:
Das gleiche gilt von Unternehmungen, die der Förderung des Grund-
kredits durch Ubernahme des Hypothekenschutzes dienen, insbesondere in der Weise,
daß sie gegen ein von dem Hypothekenschuldner zu entrichtendes Entgelt sich für
5 Ü ihm obliegenden Leistungen verbürgen oder Vorschüsse auf diese Leistungen
zahlen. .
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel. «
Gegeben Großes Hauptquartier, den 24. Oktober 1917.
Segeh Wilhelm
Dr. Helfferich
Reichs-Gesetzbl. 1917. 293
Ausgegeben zu Berlin den 29. Oktober 1917.