Reichs-Gesetzblatt *
Jahrgang 1917
Nr. 197
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Inhalt: Bekanntmachung über das Verfahren vor den nach &14 Ubs. 3 der Verordnung über die
Zusammenlegung von Brauereibetrieben vom 2. November 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 993) eingesehten
Schiebsgerschtene S. 1008. — Bekauntmachung über die Auwendung der Verordnung, berressenb
Verträge mit feindlichen Staatsangehörigen, auf Rußland. S. lo04.
(Nr. 6120) Bekanntmachung über das Verfahren vor den nach § 14 Abs. 3 der Verordnung
über die Zusammenlegung von Brauereibetrieben vom 2. November 1917
(Reichs. Gesetzbl. S. 993) eingesetzten Schiedsgerichten. Vom 3. November 1917.
A- Grund des & 14 Abs. 3 der Verordnung über die Jusammenlegung von
Brauereibetrieben vom. 2. November 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 993) wird folgendes
bestimmt:
1
Auf das Verfahren vor den Schiedsgerichten finden die && 1 bis 12 der
Bekanntmachung über das Verfahren vor dem nach Artikel III &5 der Bekannt-
machung über die Errichtung von Herstellungs- und Vertriebsgesellschaften in der
Schuhindustrie vom 17. März 1917 eingesetzten Schiedsgerichte vom 29. Juli 1917
Reichs-Gesetztl. S. 673) mit Ausnahme des §& 3 Abs. 4 und des # 10 Abs. 2
Halbsatz 2 entsprechende Anwendung. g2
Dem Zusammenlegungskommissar sind auf Verlangen die Prozeßakten zur
Einsichtnahme mitzuteilen. 3
Die Bestimmungen treten mit dem 12. November 1917 in Kraft.
Berlin, den 3. November 1917.
Der Reichskanzler
In Vertretung
Dr. Schwander
Reichs-Gesetzbl. 1917. 226
Ausgegeben zu Berlin, den 5. November 1917.