Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

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(Nr. 5729) Bekanntmachung über die Abänderung der Bekanntmachung über die Errichtung 
eines Kriegsernährungsamts. Vom 23. Februar 1917. 
5 
A## Grund des & 4 der Verordnung des Bundesrats über Kriegsmaßnahmen 
zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Neichs-Gesetzbl. S. 402) 
wird folgendes bestimmt: 
81 
 Abs. 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährungs- 
amts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 402) erhält folgende Fassung: 
Der Vorstand des Kriegsernährungsamts besteht einschließlich des 
Vorsitzenden aus zwölf Mitgliedern. 
*2 
Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. 
Berlin, den 23. Februar 1917. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers 
Dr. Helfferich 
  
Den Bezug des Neichs-Gesesblatts vermitteln nur die Voftanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, Jedruckt in der Reichsdruckerel.
	        
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