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bei der Stelle anzubringen, welche die aufzuhebende Entscheidung getroffen hat.
Diese Stelle erläßt auch die neue Entscheidung.
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Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 1914 in Kraft.
Berlin, den 15. März 1917.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers
Dr. Helfferich
Berichtigung
Auf Seite 211 in der Uberschrift zur Verordnung, betreffend die Rückkehr
der Deutschen im Ausland, muß es heißen: „26. Februar 19177¼ statt „26. Fe-
bruar 1916“.
DeBe## des Nrichs-Gesetzbblatt# ve#ttteln u#r b#s Vostanstalten.
Gerausgegeben im Relchsamt des Innern. — Berlln, gedruckt in der Reichsdruckerei.