Reichs-Gesetzblatt
Jahrgang 1917
Nr. 89
Inhalt Betonnmachong, betreffend die Verlöngerong der Prioritätsfristen in den Ve elnigten Staaten
gerika. S. 40 Bel anntmachung, betreffend den Wegfall von Erleichmrungen auf
n . des Potaur. ond Warenzeichenrechts in den Vereinigten Staaten von Umerika. C 401. —
Bekauntmachung, betresfend Anderung der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. S. 102.
(Nr. 5843) Bekanntmachung, betreffend die Verlängerung der oeioritätsfrifern in den
Vereinigten Staaten von Amerika. Vom 5. Mai 191
A# Grund des & 1 Abs. 2 der Verordnung des Bundesrats, betreffend die
Verlängerung der im Artikel 4 der revidierten Pariser Ubereinkunft zum Schutze
des gewerblichen Eigentums vom 2. Juni 1911 vorgesehenen Prioritätsfristen,
vom 7. Mai 1915 eichs-Gesetzbl. S. 272) wird hierdurch bekanntgemacht,
daß in den Vereinigten Staaten von Amerika die Prioritatsfristen, soweit sie
nicht vor dem 1. August 1914 abgelaufen sind oder nach dem 31. Dezember 1917
ablaufen, zugunsten der Angehörigen derjenigen Länder, die den amerikanischen
Staatsangehorigen im wesentlichen gleiche Vorteile gewähren, mithin auch zu-
gunsten der deutschen Reichsangehörigen, um neun Monate verlängert sind.
Jedoch tritt die Verlängerung nur ein, wenn der Anmelder infolge des Kriegs-
zustandes außerstande war, die Frist einzuhalten, und sie tritt nicht ein, wenn
und solange zwischen dem Lande, dem der Anmelder angehört, und den Vereinigten
Staaten von Amerika der Kriegszustand besteht.
Berlin, den 5. Mai 1917
Der Stellvertreter des Reichskanzlers
Dr. Helfferich
(Nr. 5844) Bekanntmachung, betreffend den Wegfall von Erleichterungen auf dem Gebietr
des Patent- und d Warenzeichenrechts in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Vom 6. Mai 1917
D. Bekanntmachung vom 21. Oktober 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 450) wird,
soweit danach in den Vereinigten Staaten von Amerika deutschen Reichsangehörigen
Erleichterungen von gleicher Art gewährt werden, wie die in der Verordnung
des Bundesrats, betreffend vorübergehende Erleichterungen auf dem Gebiete des
Patent., Gebrauchsmuster- und Warenzeichenrechts, vom 10. September 1914
(Reichs-Gesetzbl. S. 403) vorgesehenen, hierdurch aufgehoben.
Berlin, den 6. Mai
Der Steertu des Reichskanzlers
Dr. Helfferich
Reichs-Gesetzbl. 1917. 95
Ausgegeben zu Berlin den 8. Mal 1917.