Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

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Er. 6870) Geset, betreffend die Feststellung des Haushaltsetats fur die Schutzgebiete auf das 
Rechuungsjahr 1917. Vom 30. Mai 1917. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König 
von Preußen r. 
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats 
und des Reichstags, was folgt: 
. 51 
Für den Haushalt der Schutzgebiete im Rechnungsjahr 1917 bleiben die 
Bestimmungen des Etats für das Rechnungsjahr 1914 maßgebend. 
82 
Hinsichtlich der Einnahmen und fortdauernden Ausgaben des ordentlichen 
Etats werden die Ansätze des Rechnungsjahrs 1914 zugrunde gelegt. 
3 
Zur Bestreitung einmaliger Ausgaben des ordentlichen Etats werden 
folgende Bauschbeträge zur Verfügung gestellte 
für Ostafrikkkk . . . . . . .. 1 500 000 Mark 
" Ti ........·............ 1000000p 
- ...·.................... 100 000 „ 
" Si ne: 200 000 
»Neuguinea ....... .. .. . . ... ... 50 000 
Samioa. . . . .. . . . . . . . . . .. «..... 50000p 
-Krautschou.................... — 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei gedruckten 
Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben Großes Hauptquartier, den 30. Mai 1917. 
Siegel) Wilhelm 
von Bethmann Hollweg 
  
——— — Geis#iblatt# vermitteln wmur die Vostanfta 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der ——
	        
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