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wegen des Trausits diesseits verlangten Vor
sl hremaßregeln unter der Bestimmung sich
bereit erklärt, daß dagegen. franzböfischen
Weiden, Liqueurs, Bronptweinen und
Essigen, welche bei den dlesseitigen Zoll-
St#ionen als nach Hechingen bestimmten
Transitgut angegeben werden, nur in dem
Falle der Durchgang gestattet werde, wenn
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die von der fürstl. Hechingen' schen Finanz-
Kammer ausgestellten Licenz-Schelne vor-
bczelge werden kbnnen.
Da nun bi:durch die färstl. Hechingen'sche
Regierung die VoraueseHungen erfällt hat,
unter welchen dle. AnK##ndung der in den
Actikeln 4. und 6. der Könlgl. Verordnung
vom 2:4. Junl d. J. erwähmen Ausnahmen
eintreten kann; so wied den Kbnigl. Ober=
Zollämtern hiemit zur Rachachtung endffnet,
daß die in der Vererdnung vom z #. Juni
n.it hoͤbern Zollen belegten Fabrlkate, in se
wei# ihr Uriprung als Hechingen'sche Erzeug-
nisse auf die in der Instruktlon vom „. Juli
und in dem Erloß vom 36. September d. J.
vorgeschriebene Welse dargethon würd, mir
dem DTage der Bekanvtwerdung gegenw#rite
ger Verfügung, gegen Entrichtung der ##
dem : 1. Jonl bestandenen Zellsätzee elnge-
fuͤhrt werden koͤnnen.
Zugleich werden die Ober-Zollämter an-
gewiesen, in Gemäßbeit der oben erwöhnten
Bestimmung, obne blcenz-Scheine ven der
färstlichen Finanz-Kammer, kelne franzpfsche
Welne 2c. ins Hechlugen'sche kranst icen zu.
lassen.
Stuttgart den 10. December 183,
Auf besondern Befehl.
Säskind.
b) Verordnung, den Einfuhr-Zoll für Baiern'sches Eisen betreffend.
Rachdem die Kbnigl. Balern'sche Regle-
tung die Elnfuhr Abgabe vom Cisen on der
Grenze gegen das Kdnisl. Württembergische
Gebiet wieder auf #fl. 40 kr. vom Balern=
siben Ceniner berabgesetzt bat; so haben
Se. Kdnigl.
geruht, daß von dem aus Balern einge-
führten Eisen, nämlich
von allen Gatungen rohen und abge-
schweißten Stabls, Stabe Stangetn-
und Zain-Elsens, auch Gußwaaren,
zu Herstellung der Reciprecire mit dem von
Selte Balerns auf das Württembergische
Elsen gelegten Zoll, unter Räckslcht auf die
Moajestät zu genehmigen
Verschiedenhelt des Gewichts,
Ein Gulden, 33 kr.
vom Würstembersicheo Centner exheben
werden soll.