Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

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Der Kriegsausschuß hat für die übernommenen Vorräte einen angemessenen 
Preis zu zahlen, der unter Berücksichtigung des Einstandspreises festzusetzen ist. 
Der Ubernahmepreis darf jedoch die im & 11 Abs. 1 festgesetzten Preise nicht 
übersteigen. 
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Alle Streitigkeiten zwischen dem Kriegsausschuß und dem Veräußerer über 
den Preis, die Lieferung, die Aufbewahrung und den Eigentumsübergang ent- 
scheidet endgültig das Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft in Berlin. 
* 9# 
Verbraucher von Leim dürfen aus ihren eigenen Vorräten und für eigenen 
Bedarf bis zu anderweiter Regelung durch den Kriegsausschuß monatlich ein 
Drittel derjenigen Menge verbrauchen, die sie im zweiten Kalendervierteljahr 
1917 verbraucht haben. 
* 10 
Leim darf nur nach den Grundsätzen in den Verkehr gebracht werden, die 
der Kriegsausschuß nach den Weisungen des Reichskanzlers aufstellt. Der Kriegs- 
ausschuß kann dabei anordnen, daß die Verbraucher ihren Bedarf bei bestimmten 
Stellen anzumelden haben und daß die Abgabe von Leim nur gegen Bezugsschein 
erfolgen darf. Der Kriegsausschuß hat den einzelnen Verbrauchergruppen ihren 
Anteil an den verfügbaren Leimmengen zuzuweisen. 
11 · 
Bei der Abgabe von Leim durch den Hersteller an Händler darf der Preis 
für 100 Kilogramm frei Bahnhof oder Schiffsladeplatz der Versandstation oder 
frei Haus am Orte der Herstellung nicht übersteigen 
für Lederleim besserer OQualitüt 450 Mark 
5 2 geringerrer —-. 
: Knochenleim besserer 375 2 
5 geringerer- . . . . .. 350 2. 
Diese Preise verstehen sich bezüglich des Gewichts bei Verpackung in Säcke 
brutto für netto einschließlich Verpackung, bei Verpackung in Körbe und Kisten 
netto ausschließlich Verpackung. 
Hierbei gilt Lederleim von einer Viskosität von drei und darüber als 
bessere und solcher von einer Viskosität unter drei als geringere Qualität; 
Knochenleim von einer Viskosität von zwei und darüber als besserer und solcher 
von einer Viskosität unter zwei als geringere Qualität; die Viskosität ist in 
beiden Fällen bei 30 Grad Celsius und 17 3¾ Spindelung nach Suhr zu messen.
	        
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