Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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Vaterland  zu  beleben,  zugleich  aber  auch  über  dessen  Grenzen  hinaus  den  allgemeinen
  Kunstbestrebungen  thunliche  Förderung  augedeihen  zu  lassen,  haben  Seine
Königliche  Hoheit,  der  Großherzog,  eine  Kommission  unter  dem  Protektorat
Seiner  Königlichen  Hoheit,  des  Erbgroßherzogs,  in  das  Leben  gerufen,  deren
Aufgabe  es  sein  soll:

die  innerhalb  des  Großherzegthums  in  öffentlichem  oder  in  Privatbesitz

befindlichen  Kunstdenkmäler  in  größtmöglichster  Vollständigkeit  zu  ermitteln

und  systematisch  aufzuzeichnen.

In  die  gedachte  Kommission  für  Aufzeichnung  von  Kunstdenkmälern

  im  Großherzogthum  Sachsen  sind  zufolge  höchster  Entschließung  die
nachstehend  aufgeführten  Mitglieder  berufen  worden:

Im  l.  Verwaltungs-Bezirk:
der  Direktor  des  Großherzoglichen  Museums  Herr  Ruland  als  geschäftsführender
Sekretär,.
Herr  Finanzrath  Dr.  Heerwart,

„  Professor  Friedrich  Preller,

„  Geheime  Hofrath  Dr.  Schöll,

„  Kabinetssekretär  und  Kammerherr  Graf  von  Wedel,

sämmtlich  in  Weimar.

Im  II.  Verwaltungs-Bezirk:
Herr  Professor  Dr.  Gädechens,
„  Privatdozent  Dr.  Klopfleisch,
„ü  Bauinspektor  Spittel,
sämmtlich  in  Jena.

Im  III.  und  IV.  Verwaltungs-Bezirk:
Herr  Oberstlieutenant  und  Schloßhauptmann  von  Arnswald  auf  Wartburg,
„  Graf  Sigismund  von  Boineburg-Lengsfeld  zu  Gehaus,
„ü  Kammerherr  Freiherr  von  Rotenhan  zu  Neuenhof.

Im  V.  Verwaltungs-Bezirk:
Herr  Kammerherr  von  der  Gabelentz-Linsingen  zu  Münchenbernsdorf,
Bezirks  -Kommissar  Dr.  Freiherr  von  Thüna  zu  Neustadt  a./O.
Indem  Vorstehendes  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht  wird,  werden  die  Bestrebungen
  der  Kommission  den  betreffenden  Großherzoglichen  Verwaltungs.  und