Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1890. (81)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

Nr.  8S.  —

(Nr.  9371.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  17.  Februar  1890,  betreffend  die  Abtrennung  der  Verwaltung
  der  Angelegenheiten  des  Staats-Berg.,  Hütten-  und  Salinenwesens,
einschließlich  der  polizeilichen  Aufsicht  über  den  Bergbau,  von  dem  Ministerium
der  öffentlichen  Arbeiten  und  die  Uebertragung  dieser  Verwaltung  auf  das
Ministerium  für  Handel  und  Gewerbe.

N%  dem  Berichte  des  Staatsministeriums  vom  15.  Februar  d.  J.  will  Ich
genehmigen,  daß  die  Verwaltung  der  Angelegenheiten  des  Staats-Berg-,  Hüttenund
  Salinenwesens,  einschließlich  der  polizeilichen  Aufsicht  über  den  Bergbau,  von
dem  Ministerium  der  öffentlichen  Arbeiten  abgetrennt  und  auf  das  Ministerium
für  Handel  und  Gewerbe  übertragen  werde.  Mit  der  Ausführung  dieses,  seinerzeit
  durch  die  Gesetz-Sammlung  zu  veröffentlichenden  Erlasses  sind  der  Minister
der  öffentlichen  Arbeiten,  der  Finanzminister  und  der  Minister  für  Handel  und
Gewerbe  beauftragt.

Berlin,  den  17.  Februar  1890.
Wilhelm.

Fürst  v.  Bismarck.  v.  Boetticher.  v.  Maybach.  Frhr.  Lucius  v.  Ballhausen.
v.  Goßler.  v.  Scholz.  Gr.  v.  Bismarck.  Herrfurth.  v.  Schelling.
v.  Verdy.  Frhr.  v.  Berlepsch.

An  das  Staatsministerium.

Redigirt  im  Bureau  des  Staatsministeriums.

Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.
Ges.  Samml.  1890.  (Nr.  9371.)  10

Ausgegeben  zu  Berlin  den  29.  März  1890.