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(Nr. 6525) Bekanntmachung, betreffend den Rücktritt Luxemburgs von dem am 31. Oktober
1911 in Luxemburg unterzeichneten Branntweinabkommen. Vom 5. No-
vember 1918.
Die Großherzoglich Luxemburgische Regierung ist von dem im Reichs-Gesetzblatte
von 1912 Seite 161 abgedruckten, am 31. Oktober 1911 in Luxemburg unter-
zeichneten Abkommen über den Verkehr mit Branntwein zwischen dem Gebiete
der deutschen Branntweinsteuergemeinschaft und dem Großherzogtume Luxemburg
mit dem 1. Oktober 1918 zurückgetreten.
Hierdurch hat das Abkommen von diesem Zeitpunkt ab seine Wirksamkeit
verloren.
Berlin, den 5. November 1918.
Der Reichskanzler
Im Auftrag
Schiffer
Der Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten.
Heransgegeben im Reichsamt den Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.