Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

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(Nr. 6525) Bekanntmachung, betreffend den Rücktritt Luxemburgs von dem am 31. Oktober 
1911 in Luxemburg unterzeichneten Branntweinabkommen. Vom 5. No- 
vember 1918. 
Die Großherzoglich Luxemburgische Regierung ist von dem im Reichs-Gesetzblatte 
von 1912 Seite 161 abgedruckten, am 31. Oktober 1911 in Luxemburg unter- 
zeichneten Abkommen über den Verkehr mit Branntwein zwischen dem Gebiete 
der deutschen Branntweinsteuergemeinschaft und dem Großherzogtume Luxemburg 
mit dem 1. Oktober 1918 zurückgetreten. 
 Hierdurch hat das Abkommen von diesem Zeitpunkt ab seine Wirksamkeit 
verloren. 
Berlin, den 5. November 1918. 
Der Reichskanzler 
Im Auftrag 
Schiffer 
  
  
Der Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Heransgegeben im Reichsamt den Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.