Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

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(Nr. 6525) Bekanntmachung, betreffend den Rücktritt Luxemburgs von dem am 31. Oktober 
1911 in Luxemburg unterzeichneten Branntweinabkommen. Vom 5. No- 
vember 1918. 
D. Großherzoglich Luxemburgische Regierung ist von dem im Reichs-Gesetzblatte 
von 1912 Seite 161 abgedruckten, am 31. Oktober 1911 in Luxemburg unter- 
zeichneten Abkommen über den Verkehr mit Branntwein zwischen dem Gebiete 
der deutschen Branntweinsteuergemeinschaft und dem Großherzogtume Luxemburg 
mit dem 1. Oktober 1918 zurückgetreten. 
U Hierdurch hat das Abkommen von diesem Zeitpunkt ab seine Wirksamkeit 
verloren. 
Berlin, den 5. November 1918. 
Der Reichskanzler 
Im Auftrag 
Schiffer 
  
  
Der Bezug des Neichs-Gesetzblatte verneittein nur die Poftanstalten. 
Heransgegeben im Reichsamt den Junern. — Berlin, gedruckt in der Reichsbruckerel.
	        
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