Gesetzsammlung
für das
Fürstenthum Neuß jüngerer Linie.
No. *
Ministerial-Bekanntmachung
die ELGisenbahn Weimar-Ger betreffend,
vom 12. Juni 1872.
Nachdem zum Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Weimar über Jena und
Roda nach Gera auf Grund der mit den Bankhäusern S. Bleichröder und Jakob
Landau zu Berlin am 4. und 5. Februar d. J. getroffenen Vereinbarungen, welchen
der Landtag die verfassungsmäßige Zustimmung ertheilt hat, sowie auf Grund eines
diesen Vereinborungen entsprechend zwischen der diesseitigen, der Großherzoglich Säch-
sischen und der Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Regierung zu Berlin am 26. März
d. J. algeschlossenen, allseitig mit landesherrlicher Ratifikation versehenen Staatsver-
trags, Concession ertheilt worden ist, werden nachstehend
I. der Staatsvertrag nebst den obenerwähnten Vereinbarungen unter A. und
den Concessionsbedingungen unter &,
II. das landeoherrliche Concessionsdekret
hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Gera, am 12. Juni 1872,
Fürstliches Ministerium.
v. Harbou.
Semmel.
Ausgegeben, den 19. Junl 1872. 12