Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

1381 
VI. Verkündung des Wahlergebnisses. 
Der Wahlkommissar verkündete: 
1. die Zahlen der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenen gültigen Stimmen, 
2. die Namen der Gewählten. · 
Während der ganzen Verhandlung stand der Raum, in dem die Versammlung statt- 
fand, dem Zutritt der Wahlberechtigten offen. 
Gegenwärtige Verhandlung wurde vorgelesen, von dem Wahlkommissar, den Beisitzern, 
und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt vollzogen. 
Der Wahlkommissar Die Beisitzer Der Schriftführer
	        
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