Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

Reichs-Gesetblatt 
Jahrgang 1918 
  
  
  
  
Inhalt: Bekanntmachung zur Ergänzung der Bekanntmachung über die Errichtung von Herstellungs. und 
Vertriebsgesellschaften in der Schuhindustrie vom 17. März 1917. S. 1385. — Bekanntmachung 
über einmalige Sonderzuteilung von K. A.-Seife. S. 1394 
  
(Nr. 6555) Bekanntmachung zur Ergänzung der Bekanntmachung über die Errichtung von 
Herstellungs- und Vertriebsgesellschaften in der Schuhindustrie vom 17. März 
1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 236). Vom 29. November 1918.7 
A-- Grund der Ermächtigung durch die Reichsregierung wird bestimmt: 
Artikel I1. 
Artikel II &. 5 Abs. 3 der Bekanntmachung über die Errichtung von Her- 
stellungs, und Vertriebsgesellschaften in der Schuhindustrie erhält folgenden 
Zusatz: „Er kann Betriebe, die zwar vor dem 1. August 1914 Schuhwaren 
hergestellt, die Herstellung aber vor dem 26. März 1917 eingestellt haben, auf 
ihren Antrag in eine Gesellschaft aufnehmen. Die Ablehnung eines entsprechenden 
Antrags ist nur mit Zustimmung des Reichswirtschaftsamts zulässig.“ 
Artikel II 
Die Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. 
Berlin, den 29. November 1918. 
Der Staatssekretär des Reichswirtschaftsamts 
Dr. August Müller 
  
Reichs-Gesetbl. 1918. 
262 
Ausgegeben zu Berlin den 2. Dezember 1918.
	        
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