Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

— 234 — 
nehmung der Interessen des Flaggenstaats betraute Generalkonsul, Konsul, Vize- 
konsul oder Konsularagent unter genauer Angabe der Stunde zu benachrichtigen 
und zur Anwesenheit einzuladen. Erscheint zu der angegebenen Stunde weder der 
Konsularbeamte noch ein von ihm abgeordneter Vertreter oder entfernt sich der 
erschienene Beamte oder Vertreter, so kann die Amtshandlung in seiner Abwesen- 
beit vorgenommen werden. Ist Gefahr im Verzuge oder wohnt der Konsular- 
leamte nicht in dem Hafenort oder in dessen Nähe, so kann die Amtshandlung 
ohne vorgängige Benachrichtigung dieses Beamten vorgenommen werden; doch ist 
ihm tunlichst bald davon Nachricht zu geben. 
Dic vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung, wenn Mitglieder 
der Schiffsbesatzung an Land vor den Behörden des Hafenorts vernommen werden 
sollen oder sonst Erklärungen abzugeben haben, es sei denn, daß die Amwesenheit 
der Konsularbeamten mit den Landesgesetzen in Widerspruch stehen würde, oder 
daß es sich um Verrichtungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere um 
Verklarungen handelt, die auf Antrag eines Mitglieds der Besatzung vorge- 
nommen werden. 
Eine Benachrichtigung des Konsularbeamten unterbleibt bei Schiffsbesuchen, 
die im zollamtlichen oder gesundheitspolizeilichen Interesse oder aus Anlaß der 
Erhebung von Schiffahrtsabgaben vorzunehmen sind. 
Artikel 22 
Den Generalkonsuln, Konsuln, Vizekonsuln und Konsularagenten steht aus- 
schließlich die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung an Bord der Kauffahrtei- 
schiffe ihres Landes zu; sie haben allein die Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern 
der Besatzung zu schlichten, insbesondere solche, die sich auf die Heuer und die 
Erfüllung gegenseitiger Verpflichtungen beziehen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.